ᐅ Rechnungsprüfung, Umgang mit Mängel und Einbehalt
Erstellt am: 25.10.20 12:35
allstar83 25.10.20 12:35
Hallo zusammen,
Bei uns stehen in Kürze die ersten Zahlungen für den Generalunternehmer an.
Ich würde gerne aus eurem Erfahrungsschatz profitieren, was ihr denkt auf was man im Zuge von Rechnungsprüfung, möglichen Mängeln und allgemein von Einbehalt etc. achten sollte.
Vielleicht gibt es auch Dinge die ihr nun anders handhaben würdet. Dass nicht überzahlt werden sollte etc. ist mir schon klar. Mir geht es vielmehr um die Handhabung dessen wenn z.B. mal Sachen nicht zu eurer Zufriedenheit waren.
Habt ihr da z.B. einfach einen Betrag mit Vorankündigung gekürzt? Habt ihr den gesetzlichen Einbehalt zurück gehalten? Habt ihr wirklich formal Fristen gesetzt oder habt ihr immer versucht alle kommunikativen Lösungen anzustreben.
Vielen Dank für eure Erfahrungswerte!
Bei uns stehen in Kürze die ersten Zahlungen für den Generalunternehmer an.
Ich würde gerne aus eurem Erfahrungsschatz profitieren, was ihr denkt auf was man im Zuge von Rechnungsprüfung, möglichen Mängeln und allgemein von Einbehalt etc. achten sollte.
Vielleicht gibt es auch Dinge die ihr nun anders handhaben würdet. Dass nicht überzahlt werden sollte etc. ist mir schon klar. Mir geht es vielmehr um die Handhabung dessen wenn z.B. mal Sachen nicht zu eurer Zufriedenheit waren.
Habt ihr da z.B. einfach einen Betrag mit Vorankündigung gekürzt? Habt ihr den gesetzlichen Einbehalt zurück gehalten? Habt ihr wirklich formal Fristen gesetzt oder habt ihr immer versucht alle kommunikativen Lösungen anzustreben.
Vielen Dank für eure Erfahrungswerte!
allstar83 25.10.20 15:14
Lief es bei euch immer glatt etwa? Rechnung bekommen Leistung erhalten bezahlt und gut war?
11ant 25.10.20 19:00
allstar83 schrieb:
Bei uns stehen in Kürze die ersten Zahlungen für den Generalunternehmer an.
Ich würde gerne aus eurem Erfahrungsschatz profitieren, was ihr denkt auf was man im Zuge von Rechnungsprüfung, möglichen Mängeln und allgemein von Einbehalt etc. achten sollte.Bei Acontozahlungen wäre ich entspannt, da sehe ich für vorsorgliche Mängeleinbehalte keinen Anlaß, Du kannst ja "a conto - ohne Abnahmewirkung" in den Zahlungszweck der Überweisung übernehmen. ypg 25.10.20 23:21
allstar83 schrieb:
Habt ihr da z.B. einfach einen Betrag mit Vorankündigung gekürzt?Neinallstar83 schrieb:
Habt ihr den gesetzlichen Einbehalt zurück gehalten?Neinallstar83 schrieb:
Habt ihr wirklich formal Fristen gesetzt oder habt ihr immer versucht alle kommunikativen Lösungen anzustreben.Nein, jaWenn wir irgendetwas in diesen Gedanken gemacht hätten, wäre seitens des GUs kein Weiterbau erfolgt. Solche „Spielchen“ hätten die nicht mitgemacht.
Wir waren jeden Tag auf der Baustelle und haben mit den Handwerkern kommuniziert. Auch in Gesprächen mit diesen haben wir erfahren, dass sie rechtlich gut aufgestellt waren. Aber wir hatten jetzt auch keine großen Disaster während des Hausbaus. Zumindest kann ich mich nicht mehr erinnern
hampshire 26.10.20 00:56
Zahle die erhaltenen Leistungen und kommuniziere die Mängel. In der jetzigen Bauphase gibt es keinen Grund zur Eskalation.