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ᐅ Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer?


Erstellt am: 17.03.17 18:30

paul_ber17.03.17 18:30
Hallo zusammen,

wir haben heute die Rechnung vom Amtsgericht für die Eintragung der Eigentumauflassungsvormerkung im Grundbuch erhalten. Diese ist aber nicht an beide Käufer gerichtet, sondern nur an einen der beurkundeten Käufer.

Der Geschäftswert ist aber über den gesamten Kaufpreis und die Rechnung wird auch ansonsten nicht geteilt.

Ist das üblich? Egal? Oder kann ich davon ausgehen, dass die Übersetzung des Kaufvertrages in das Grundbuch nicht geklappt hat?

Viel Glück
Paul
Alex8517.03.17 19:01
Wieviele Käufer haben was gekauft?!
paul_ber17.03.17 19:07
2 Käufer, zu 70/30%. Die Rechnung ging an den Käufer mit dem geringeren Anteil.
Alex8517.03.17 20:19
Was wurde gekauft? Inwiefern ist 70/30 im Vertrag und Grundbuch berücksichtigt?

Ich würde mal raten, ihr habt gemeinsam einen Kauf getätigt und haftet gesamtschuldnerisch für die anfallenden Gebühren und eure 70/30 Geschichte ist im Außenverhältnis schlicht irrelevant
paul_ber17.03.17 20:22
Ja. Das stimmt so. Ich wundere mich nur, dass wir nicht zwei getrennte Bescheide erhalten (wie auch für die Grunderwerbsteuer). Was im Grundbuch wirklich steht weiß ich (noch) nicht, im Kaufvertrag ist die Trennung aber klar geregelt.
wewerad17.03.17 20:35
Die Rechnung richtet sich an einen der Käufer. Jedoch muss irgendwo im Text stehen, dass der andere Käufer für die Kosten mithaftet.

Das ist in der Tat anders als bei der grunderwerbsteuer.
rechnunggrundbuchgrunderwerbsteuer