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ᐅ Putzhilfen: Kann ich den Betrag von der Steuer abziehen?

Erstellt am: 15.08.08 16:21
L
Leeloo
L
Leeloo
15.08.08 16:21
Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht und stelle fest, dass mir kaum noch Zeit für den Haushalt bleibt. Ja, von einer Putzfrau träumt wohl jede Hausfrau, aber natürlich ist der Kostenaufwand auch nicht ohne.

Deshalb meine Frage: Kann ich die Kosten für die Putzfrau steuerlich geltend machen, vielleicht sogar als "Geschäftsausgabe" buchen? Immerhin muss diese dafür sorgen, dass ich auch weiterarbeiten kann, sonst versinke ich hier nämlich irgendwann im Chaos! :o
M
Maier GmbH
17.08.08 05:46
Hi!

Gute frage. Ich glaube das funktioniert nur wenn die Putzhilfe für deine Geschäftsräume zuständig ist. Wenn dein Büro jetzt aber zuhause ist, dann kann man das sicher auch weiter auslegen so zu sagen. Sicher bin ich mir da aber nicht.

MfG
9 Inch Nails
W
wuschel
29.08.08 22:27
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Ich denke auch, dass die Putzfrau auch nur für das Geschäftliche zuständig sein muss, wenn sie auch geschäftlich abgesetzt werden kann. Aber so weit ich weiß, kann man die "private" Putzfrau am ende des Jahres mit bei den Werbungskosten angeben.
R
rosanne
22.09.08 21:34
hallo

wenn du einen ordentlichen vertrag mit der reinigungskraft hast, sie auch ordentlich versicherst und das geld überweist, dann fällt das ist in diesem zusammenhang unter "haushaltsnahe dienstleistungen". und die kannst du bis zu einem gewissen betrag steuerlich geltend machen.aber befrage dich doch einfach auf dem zuständigen finanzamt die geben dir da sicherlich auskunft.kannst du auch telefonisch und anonym mal anfragen ;-)

lg.rosanne