ᐅ Protokolle zum Belegreifheizen - Welches Formular nehmen?
Erstellt am: 24.08.18 14:45
R.Hotzenplotz schrieb:
Der Parkettleger sagt, das Formular muss zwingend den Anforderungen der DIN 18356 entsprechen.Richtig.Und darin steht doch, dass man bis zur maximalen Vorlauftemperatur aufheizen muss?
Maximal wäre vermutlich nicht einmal 40°C
Geschweige denn 50 oder gar 60°C
T
Traumfaenger26.08.18 16:19R.Hotzenplotz schrieb:
GU fragen bringt nichts, der hat gesagt, das sei unnötig und wenn wir das haben wollen, verlängert sich die Bauzeit auf unsere Verantwortung,Je mehr ich von Deinem Bauträger lese, desto mehr finde ich den zum "K..TZEN". Hoffe, Du berichtest über ihn nach Abschluss des Bauvorhabens mit Firmenname und Sitz im Unterforum "Erfahrungen mit Hausbau-Firmen".
Bei uns hat der Heizungsbauer das Aufheizprogramm durchgeführt. Der Bodenleger möchte aber noch mehr Feuchtigkeit aus dem Estrich raushaben bevor er anfängt, also trocknen wir jetzt über das Aufheizprogramm hinaus weiter.... Bis der Messwert unter 0,3 CM-% fällt.
R
R.Hotzenplotz26.08.18 17:57Mir fällt ein, wenn bald Belegreifheizen startet, wäre es vielleicht an der Zeit, einen Gasversorgungsvertrag abzuschließen. Aber ich habe noch nicht mal einen Zähler. Muss mal mit dem GU sprechen, wann ich das anmelden kann. Das braucht ja sicher auch etwas Vorlauf. Und ab morgen in einer Woche ist der Estrich gelegt.
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