Hallo,
heute erhielten wir die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung.
Ich sehe da zwei Werte, einmal die 1,15 - 0,45 m und die Anmerkung von mindestens Nachweis der Frostsicherheit 1 m.
Heißt das jetzt, dass mindestens der eine Meter rauskommt oder wird nur auf die Tragschicht abgekratzt, d.h. die eine Ecke 1,15 tief ansonsten bis 0,45? oder ganz und gar andere Werte?
Anm.: S2 ist eine Gebäudeecke
Danke
P.S. entschuldigt bitte die Qualität, das Forum wollt die große pdf nicht
heute erhielten wir die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung.
Ich sehe da zwei Werte, einmal die 1,15 - 0,45 m und die Anmerkung von mindestens Nachweis der Frostsicherheit 1 m.
Heißt das jetzt, dass mindestens der eine Meter rauskommt oder wird nur auf die Tragschicht abgekratzt, d.h. die eine Ecke 1,15 tief ansonsten bis 0,45? oder ganz und gar andere Werte?
Anm.: S2 ist eine Gebäudeecke
Danke
P.S. entschuldigt bitte die Qualität, das Forum wollt die große pdf nicht
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Das Eine hängt mit dem Anderen nicht direkt zusammen. Die 1,15 bis 0,45 m starke Auffüllung muss abgetragen werden - hierauf darf nicht gegründet werden.
Unabhängig davon muss, in deinem Fall, bis auf 1 m frostsicher gerundet werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche dir der Objektplaner aufzeigen kann.
Unabhängig davon muss, in deinem Fall, bis auf 1 m frostsicher gerundet werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche dir der Objektplaner aufzeigen kann.