Hallo zusammen,
wir wohnen seit Ende 2023 in einem erbauten Reihenmittelhaus und seit März 2025 sind unsere Nachbarn auf der rechten Seite ebenfalls eingezogen. Seitdem hören wir häufig Getrampel von den Nachbarn (links oder rechts lässt sich schwer eingrenzen, es sei denn einer von beiden ist nicht da). Andere Geräusche wie laute Musik, Gäste oder ähnlich sind absolut nicht zu hören. Es stört aber massiv und hört sich teilweise so an als ob die Kids permanent vom 2ten in den 1sten Stock springen.
Der Bauträger schuldet lt. Baubeschreibung Schallwerte die die Din 4109-2 entsprechen (erhöhter Schallschutz im Hochbau).
Ich bin der Meinung die haben was falsch gemacht (Schallbrücken, fehlende Tronsolen, Dämmung unter Vinylboden?).
Was kann ich tun bzw. würdet ihr tun? Ich will nur sicherstellen, dass alles korrekt verbaut wurde.
Grüsse
wir wohnen seit Ende 2023 in einem erbauten Reihenmittelhaus und seit März 2025 sind unsere Nachbarn auf der rechten Seite ebenfalls eingezogen. Seitdem hören wir häufig Getrampel von den Nachbarn (links oder rechts lässt sich schwer eingrenzen, es sei denn einer von beiden ist nicht da). Andere Geräusche wie laute Musik, Gäste oder ähnlich sind absolut nicht zu hören. Es stört aber massiv und hört sich teilweise so an als ob die Kids permanent vom 2ten in den 1sten Stock springen.
Der Bauträger schuldet lt. Baubeschreibung Schallwerte die die Din 4109-2 entsprechen (erhöhter Schallschutz im Hochbau).
Ich bin der Meinung die haben was falsch gemacht (Schallbrücken, fehlende Tronsolen, Dämmung unter Vinylboden?).
Was kann ich tun bzw. würdet ihr tun? Ich will nur sicherstellen, dass alles korrekt verbaut wurde.
Grüsse
H
hauskauf198726.11.25 13:39Stimmt, die sehe ich auch nicht. Guckt nur beim Beton raus. Können die doch nicht vergessen haben oder? Das spricht ja eher für einige Schallbrücken, oder? Decke gerade nicht zur Hand suche ich aber raus. Trittschallmessung wird dann unabdingbar sein. Wenn die Werte nicht passen könnte das zu einer kräftigen Kaufpreisminderung führen, oder?

C
coole_socke6401.12.25 11:52Du hast bestimmt eine beträchtliche Summe für dein Haus bezahlt und stellst an dieses deine Ansprüche. Das Eigenheim ist der Ort, an dem man sich zurückziehen, regenerieren und Kraft tanken möchte. Mit dem Alter steigt das Bedürfnis nach Ruhe und definiert es neu. Insofern ist dein Anliegen berechtigt.
Die Frage ist, ob nur Du allein den Lärm von nebenan in der beschriebenen Intensität wahrnimmst oder auch andere Familienmitglieder? Hören ist subjektiv. Es gibt Menschen die an Hyperakusis leiden und Geräusche intensiver wahrnehmen können.
Da das Haus neu ist - hast Du wahrscheinlich noch eine Gewährleistung. Neben dem Gutachten kann ein Anwalt für Baurecht den Prozess unterstützen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wenn das Gutachten zu deinen Gunsten ausfallen sollte, der Bauträger dich direkt entschädigen wird. Das kann ein langer Gerichtsweg werden- hat der Bauträger einen langen Atem und kann dich solvent am Ende entschädigen?
Wenn Du es am Ende schwarz auf weiß hast, müsstest Du falls das Haus in Zukunft verkauft wird, diesen Umstand geminderter Schallschutz ggf. den künftigen Käufern melden.
Wichtig ist auch die Frage, ist es nur dein berechtigter Anspruch auf Schallschutz oder nimmst Du es mittlerweile so auf, dass es sich auf Leib und Seele niederschlägt. Und wird eine Kaufpreisminderung dich zufrieden stellen, das Problem bleibt weiterhin bestehen.
Tatsache ist auch die enge Bauweise in einer Reihenhaussiedlung, aus Platzgründen kann die Trennwand nicht in Kalksandstein 24 ausgeführt werden. Schall ist in vielen alten Reihenhäusern auch in neuen Häusern mit Betonfertigwänden, wenn der Nachbar mal zutief gebohrt hat, häufig ein Problem. Relativiert wird es wenn der Kaufpreis niedrig war oder das Haus bereits abbezahlt ist- man lebt damit.
Die Frage ist, ob nur Du allein den Lärm von nebenan in der beschriebenen Intensität wahrnimmst oder auch andere Familienmitglieder? Hören ist subjektiv. Es gibt Menschen die an Hyperakusis leiden und Geräusche intensiver wahrnehmen können.
Da das Haus neu ist - hast Du wahrscheinlich noch eine Gewährleistung. Neben dem Gutachten kann ein Anwalt für Baurecht den Prozess unterstützen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wenn das Gutachten zu deinen Gunsten ausfallen sollte, der Bauträger dich direkt entschädigen wird. Das kann ein langer Gerichtsweg werden- hat der Bauträger einen langen Atem und kann dich solvent am Ende entschädigen?
Wenn Du es am Ende schwarz auf weiß hast, müsstest Du falls das Haus in Zukunft verkauft wird, diesen Umstand geminderter Schallschutz ggf. den künftigen Käufern melden.
Wichtig ist auch die Frage, ist es nur dein berechtigter Anspruch auf Schallschutz oder nimmst Du es mittlerweile so auf, dass es sich auf Leib und Seele niederschlägt. Und wird eine Kaufpreisminderung dich zufrieden stellen, das Problem bleibt weiterhin bestehen.
Tatsache ist auch die enge Bauweise in einer Reihenhaussiedlung, aus Platzgründen kann die Trennwand nicht in Kalksandstein 24 ausgeführt werden. Schall ist in vielen alten Reihenhäusern auch in neuen Häusern mit Betonfertigwänden, wenn der Nachbar mal zutief gebohrt hat, häufig ein Problem. Relativiert wird es wenn der Kaufpreis niedrig war oder das Haus bereits abbezahlt ist- man lebt damit.
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