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ᐅ Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt

Erstellt am: 30.08.19 13:51
L
Lunalie
Hallo an alle,
ich habe mich extra hier angemeldet weil ich einen Rat brauche.

Folgendes ist passiert: wir haben 2013 gebaut und Anfang 2014 haben wir in genehmigungsfreier Höhe aufgefüllt und mittels einer Stützmauer abgestützt.

Der Nachbar hat dann Mitte 2014 ein Gebäude welches bis an die Grundstücksgrenze heran gebaut war abgerissen und unser Gelände auf 50 cm Breite um 210 cm vertieft wodurch u.a. unsere Stützmauer beschädigt wurde.
Dann hat er das Gelände (also seine 210 cm Vertiefung) ebenfalls mit einer Stützmauer abgefangen allerdings nicht auf seinem Grundstück sondern auf unserem.

Nun ist es so dass allein die Stützmauer des Nachbarn nicht mehr verfahrensfrei ist (da über 2 Meter).
Zusammen mit unserer Stützmauer welche ein wenig versetzt hinter der Stützmauer des Nachbarn steht ist die bauliche Anlage knapp über 3 Meter hoch.

Der Nachbar hat dann im Jahr 2017 die Baubehörde eingeschaltet die uns auftrug die Stützmauer genehmigen zu lassen und die Grenze einzumessen (der "nette" Nachbar hatte obendrein die Grenzsteine entfernt so dass eine Neu-Vermessung notwendig wurde).

2018 hat er dann, trotz unserer Hinweise an Ihn und die ausführende Baufirma (vermutlich seine eigene) und einer nicht zu übersehenden Neongelb leuchtenden Grenzmarke, erneut unser Grundstück vertieft und mit einer weiteren Stützmauer bebaut (diesmal sozusagen grenzüberschreitend als "Anbau").

Nun kostet eine Baugenehmigung insgesamt rund 4000 Euro, welche wir nicht übernehmen möchten.
Zusätzlich sind jetzt noch horrende Kosten für einen Statiker aufgelaufen da wir ja wissen mussten ob man die Mauerteile des Nachbarn entfernen kann ohne dass unsere Stützmauer in sich zusammen fällt.

Der Stand der Dinge ist: man kann man die Mauern des Nachbarn nicht abreißen ohne unsere Stützmauer statisch unbrauchbar zu machen.

Das Bauamt fühlt sich nicht zuständig da der Nachbar behauptet er hätte nichts abgegraben und überbaut- dem Bauamt liegen die Unterlagen über den genauen Grenzverlauf und die Urhöhen vor, da wir unser Grundstück aufgefüllt haben ist es nur logisch dass nicht wir unser Grundstück zugunsten des Nachbarn vertieft und abgestützt haben.

Jedenfalls hat der Nachbar unser Grundstück zusätzlich zu den genannten Stützmauern auch mit einem Parkplatz, einem Gartenhaus und einem Zaun überbaut.

Um den nachbarlichen Frieden zu wahren haben wir dem Nachbarn dann angeboten dass er die Vertiefung inklusive der genehmigungspflichtigen bauliche Anlage auf unseren Grundstück genehmigen lässt und im Gegenzug darf er die 21 qm Grundstück unentgeltlich nutzen.

Dieses überaus nette und gutmütige Angebot unsererseits wurde von ihm abgelehnt.

Der aktuelle Stand ist dass wir nun Klage vorm Landgericht auf Beseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Geländes (womit die Notwendigkeit der Baugenehmigung entfiele da der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wiederhergestellt würde) eingereicht haben.
Nun müsste nach der Wiederaufführung des Geländes mein Nachbar logischerweise auf seinem Grundstück abstützen.

Da der Nachbar und sein Advokat nun in der Verteidigung gegen die Klage fröhlich weiter lügen (das Grundstück gehört nicht uns und es wäre nichts überbaut worden, was durch uns alles urkundlich bereits in der Klageschrift widerlegt wurde) und man hier wohl kein Entgegenkommen erwarten kann gehe ich davon aus dass der Nachbar auch nachdem ein Urteil gesprochen wurde seine Überbauungen / Geländevertiefungen nicht entfernen wird.

Meine Frage ist nun (vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte diesbezüglich):

Wie kläre ich das mit der Baubehörde.
Die möchte zwar gerne uns den schwarzen Peter in die Schuhe schieben will aber dennoch irgendwie trotzdem mit dem ganzen Theater nichts zu tun haben.

Wer ist hier denn für die Wiederherstellung des natürlichen Geländes bzw. alternativ für die Baugenehmigung verantwortlich?
Wir als Grundstücksbesitzer oder der Nachbar als Bauherr?

Ob eine eventuelle Zwangsvollstreckung erfolgreich sein wird ist ebenfalls fraglich (mittlerweile hat der Typ mindestens 5 Kinder).

Und eine Ersatzvornahme auf unsere eigenen Kosten ist im Moment finanziell ebenfalls nicht möglich (vielleicht in 5-10 Jahren mal)

Wie kläre ich das mit dem Bauamt?
Weil scheinbar ist es schon so dass das Bauamt auch uns als Grundstücksbesitzer verpflichten kann.
Habe schon mit dem Chef vom Amt geredet dieser scheint aber leider auch nicht sehr motiviert zu sein das Ganze zu klären. :-/

Hat jemand eine Idee?
Würde das ganze Theater gerne möglichst schnell und sachlich zu Ende bringen ohne jetzt erneut gerichtlich auch noch gegen das Bauamt vorgehen zu müssen (das kostet alles ja auch eine schöne Stange Geld ,Zeit und Nerven).

Danke schon mal vielmals für alle gutgemeinten Ratschläge!

LG.
11ant30.08.19 16:37
Lunalie schrieb:

und wir jahrelang von einem anderen Grenzverlauf ausgingen
D.h. Eure Stützmauer steht nur deshalb hinter seiner Stützmauer zurück, weil Eure Stützmauer an Eurer vermeintlichen Grenze steht, in Wahrheit aber eher mitten in Eurem Grundstück ?
Lunalie schrieb:

Ich habe doch einen Anspruch gegen die Baubehörde auf Einschreiten.
Unmittelbar eher nicht.
Lunalie schrieb:

Nur weil der Nachbar nachweislich die Baubehörde dreist anlügt kann diese doch nicht einfach aus Bequemlichkeit bei mir ankommen?
Müssen die denn nicht erst mal versuchen das beim Nachbarn durch zu setzen?
Umgekehrt: sie können gegen sein Bauwerk nicht aus Bequemlichkeit gegen ihn vorgehen, wenn es auf Deinem Grundstück steht. Das Problem "gehört" quasi dem, auf dessen Grund es steht. Für Bauwerke ist der Grundeigentümer verantwortlich - deswegen sollte man auch niemanden auf seinem Grund dessen Bauwerke errichten lassen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
HilfeHilfe
30.08.19 17:43
Abwarten was vor Gericht passiert
E
Escroda
31.08.19 06:59
Lunalie schrieb:

Ich habe doch einen Anspruch gegen die Baubehörde auf Einschreiten.
Nein. Da ein Zivilverfahren anhängig ist, wird sie sich auch hüten, hier einzugreifen, bevor es zum Abschluss gebracht wurde. Aus dem gleichen Grund kannst Du aber eventuell drohende Zwangsmaßnahmen der Behörde abwenden. Solange nicht geklärt ist, wer was wann auf wessen Grundstück mit wessen Einverständnis gebaut hat, kann die Behörde nicht handeln, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Dann kann sie sich nur an den Eigentümer wenden.

Ansonsten hast Du ja bereits einen Anwalt, der sich hoffentlich im Bau- und Nachbarrecht gut auskennt und dem Du diese Fragen stellen kannst.
M
Muc1985
31.08.19 07:53
Was es nicht alles gibt. Ob man sich auf Grund einer solchen Geschichte noch wohl fühlt in seinem zu Hause mag ich arg bezweifeln.

Viel Erfolg!
F
fragg
02.09.19 09:35
ich würde als erstes mein Gartenhaus abbauen. und mir dann 10 Tonnen Schotter auf meinen Parkplatz kippen lassen. und dann mal schauen ob es nicht vielleicht doch plötzlich seines ist.
M
Mottenhausen
02.09.19 10:17
Läuft sicher auf die typische Situation hinaus: ihr bekommt vor Gericht Recht, aber an der Situation vor Ort ändert das rein gar nichts. Da gilt nach wie vor: Fakten schaffen oder nur zusehen? Bisher war es so: euer Nachbar hat Fakten geschaffen und ihr nur zugesehen. Ihr bekommt da langfristig nur Ruhe rein, wenn ihr Fakten selbst schafft, d.h. z.B. in einer Nacht- und Nebelaktion, wenn die Nachbarn nicht anwesend sind, exakt auf der Grenze z.B. eine Betonmauer hochziehen, die sowohl als Einfriedung, als auch als Stützmauer geeignet ist und nicht so schnell wieder entfernt werden kann. Kostet etwas Geld, aber dann ist die Sache geregelt.

Ab dann, egal was passiert immer gleich die Polizei rufen, die muss ja ihrerseits erst mal handeln. Nachbar kann dann klagen oder was auch immer, kann euch dann egal sein, solang die Mauer auf der Grenze steht. Bauamt interessiert euch ja nicht unbedingt, solang euer Grundstück das Originalniveau einhält.
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