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ᐅ Privatstraße - was kommt da auf einen zu?


Erstellt am: 19.04.2023 23:12

WilderSueden 20.04.2023 14:00
markusla schrieb:

Die Frage ist, was nützt es dir, die Straße zu besitzen? Es werden ja sämtliche Rechte zur Nutzung im Grundbuch/Baulastverzeichnis eingetragen sein müssen. Kauft sie dann überhaupt jemand fremdes?
Es gibt besonders schlaue Menschen, die solche Straßen kaufen und dann von den Anwohnern eine überhöhte Nutzungsgebühr erpressen wollen. Andernfalls wird dir die Nutzung untersagt und du kannst dich auf dein Grundstück beamen. Aktuell geistert auch wieder so ein Fall durch die Presse. Ganz legal ist das vermutlich nicht, letztendlich ist es aber wohl einfacher und stressfreier als Eigentümergemeinschaft so eine Straße zu kaufen und bewirtschaften, anstatt sich mit irgendjemand Fremdem vor Gericht zu streiten.

11ant 20.04.2023 14:23
markusla schrieb:

Die Frage ist, was nützt es dir, die Straße zu besitzen? Es werden ja sämtliche Rechte zur Nutzung im Grundbuch/Baulastverzeichnis eingetragen sein müssen. Kauft sie dann überhaupt jemand fremdes?
Vielleicht steht da nur ein Geh- und Leitungsrecht, dann darf man nicht mehr auch fahren ...
WilderSueden schrieb:

Es gibt besonders schlaue Menschen, die solche Straßen kaufen und dann von den Anwohnern eine überhöhte Nutzungsgebühr erpressen wollen. Andernfalls wird dir die Nutzung untersagt und du kannst dich auf dein Grundstück beamen. Aktuell geistert auch wieder so ein Fall durch die Presse. Ganz legal ist das vermutlich nicht, letztendlich ist es aber wohl einfacher und stressfreier als Eigentümergemeinschaft so eine Straße zu kaufen und bewirtschaften, anstatt sich mit irgendjemand Fremdem vor Gericht zu streiten.
"Besonders schlaue Menschen" können solche Fälle professionell herausfinden, und haben ihren Firmensitz dann in Panama oder den Golanhöhen, bzw. verkaufen ihre Firma ständig weiter ;-)
thm4711 schrieb:

Die Strasse wurde jetzt, eigentlich Insolvenz, den Anliegern zum Verkauf angeboten.
Daß die Straße überhaupt zur Insolvenzmasse eines Unbeteiligten gehören kann, bedeutet, daß Ihr Anrainer sträflich geschlafen haben müßt - und das solltet Ihr nun schleunigst heilen. Jedes Zögern ist da ein Tanz auf dem Vulkan (außer, der Einwand von ist berechtigt, d.h. wenn Ihr auch die Fahrrechte eingetragen habt, ist die Straße für jeden Dritten nutzlos, und der bisherige Eigentümer hat seine Insolvenzgeschichte mit derlei wertlosen Assets begründet).

thm4711 20.04.2023 20:48
Das sind ja doch einge interessante Informationen und Gesichtspunkte.

Vielen Dank

11ant 20.04.2023 23:11
thm4711 schrieb:

Das sind ja doch einge interessante Informationen und Gesichtspunkte.
Gute Stichworte: wer ist eigentlich der aktuelle Eigentümer, und wie kommt es, daß die Privatstraße damals nicht gleich an die Anlieger verkauft wurde ?

guckuck2 21.04.2023 07:28
Das Ding auf extra3 würd ich nicht überbewerten, wie vieles aus diesem Format zB Realer Irrsinn, das durch Weglassen von Informationen Lacher generieren soll.

Wenn die Erschließung des Grundstücks nicht mehr gesichert ist, gibts ne Zwangseintragung.

WilderSueden 21.04.2023 08:17
Ohne den Beitrag auf extra3 gesehen zu haben...solche Fälle gibt es häufiger. Normalerweise scheitern die Eigentümer der Straße mit ihrer Erpressung, bis dahin hat man aber jede Menge Ärger und Anwaltskosten (und scheinbar lassen sich genügend Leute darauf ein, dass sich das Geschäft lohnt). Wenn der angebotene Preis vernünftig ist, lieber kaufen und sich den Stress sparen