Hallo zusammen,
ich habe leider im Forum nichts gefunden, was mich weiterbringt.
Folgende SItuation:
ich habe einen Pauschalpreisvertrag (Werkvertrag nach Baugesetzbuch) für ein schlüsselfertiges Haus abgeschlossen.
Ich habe natürlich eine Baubeschreibung und auch einen Zahlungsplan zum Vertrag ausgehändigt bekommen und unterschrieben.
Der Zahlungsplan ist in sehr vielen Teilzahlungen aufgeteilt ca. 30-40 Positionen. Gezahlt wird immer erst nach erbrachter Leistung.
In diesem Zahlungsplan gibt es die Position "Erstellung der Betondecke OG" mit ca. 11000 €.
Mein Haus hat von Anfang an aber keine Betondecke im OG geplant. Heißt diese Leistung wird niemals erbracht werden.
Sehe ich das richtig, dass er diese Summe mir dann auch nicht in Rechnung stellen kann, da ja keine Leistung erfolgte? Oder muss ich die Position bezahlen, da es zum Pauschalfestpreis gehört?
BG
ich habe leider im Forum nichts gefunden, was mich weiterbringt.
Folgende SItuation:
ich habe einen Pauschalpreisvertrag (Werkvertrag nach Baugesetzbuch) für ein schlüsselfertiges Haus abgeschlossen.
Ich habe natürlich eine Baubeschreibung und auch einen Zahlungsplan zum Vertrag ausgehändigt bekommen und unterschrieben.
Der Zahlungsplan ist in sehr vielen Teilzahlungen aufgeteilt ca. 30-40 Positionen. Gezahlt wird immer erst nach erbrachter Leistung.
In diesem Zahlungsplan gibt es die Position "Erstellung der Betondecke OG" mit ca. 11000 €.
Mein Haus hat von Anfang an aber keine Betondecke im OG geplant. Heißt diese Leistung wird niemals erbracht werden.
Sehe ich das richtig, dass er diese Summe mir dann auch nicht in Rechnung stellen kann, da ja keine Leistung erfolgte? Oder muss ich die Position bezahlen, da es zum Pauschalfestpreis gehört?
BG
O
Oetzberger25.06.21 18:49Das ist ein offensichtlicher Fehler, jeder verständige Dritte wird erwarten dass der Gesamtpreis vereinbart ist. Leistungsumfang steht in der Bauleistungsbeschreibung. Du kannst versuchen, zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung fällig wird, nicht zu zahlen. Dann steht der Bau erstmal still, es kommt zum langwierigen und teuren Rechtsstreit und du verlierst am Ende.
Ich finde deinen Plan auch unmoralisch, das Bauunternehmen einfach mal um 11k des vereinbarten Preises hintergehen zu wollen. Das Unternehmen hat mehr als genug Möglichkeiten, es dir mit gleicher Münze zurückzuzahlen.
Ich finde deinen Plan auch unmoralisch, das Bauunternehmen einfach mal um 11k des vereinbarten Preises hintergehen zu wollen. Das Unternehmen hat mehr als genug Möglichkeiten, es dir mit gleicher Münze zurückzuzahlen.
O
Oetzberger25.06.21 18:52Die Zahlungskriterie definieren übrigens nur Fälligkeitszeitpunkte von Teilzahlungen. Du erwirbst mit der Zahlung der 11k in keinem Fall eine Betondecke.
A
allstar8325.06.21 18:53Steht im Vertrag nicht sowas a la Minderleistungen werden erstattet Mehrleistungen werden berechnet?
E
Eierpiepe25.06.21 19:24Oetzberger schrieb:
Das ist ein offensichtlicher Fehler, jeder verständige Dritte wird erwarten dass der Gesamtpreis vereinbart ist. Leistungsumfang steht in der Bauleistungsbeschreibung. Du kannst versuchen, zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung fällig wird, nicht zu zahlen. Dann steht der Bau erstmal still, es kommt zum langwierigen und teuren Rechtsstreit und du verlierst am Ende.
Ich finde deinen Plan auch unmoralisch, das Bauunternehmen einfach mal um 11k des vereinbarten Preises hintergehen zu wollen. Das Unternehmen hat mehr als genug Möglichkeiten, es dir mit gleicher Münze zurückzuzahlen.Ich verfolge keinen Plan nicht zu zahlen, sondern frage hier ja nur nach wie die Sachlage ist...weil ich davon wenig Ahnung habe.
O
Oetzberger25.06.21 19:42Dann habe ich dir die Sachlage jetzt eindeutig beantwortet.
N
NatureSys25.06.21 20:29Die Frage ist für mich eher, ob die 11.000 schon mit Fertigstellung der vorherigen oder erst mit Fertigstellung der nächsten Position fällig wird.
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