ᐅ Planungsmissverständnis / Baurecht
Erstellt am: 27.05.19 17:36
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HilfeHilfe28.05.19 08:41Wenn es einen gültigen Vertrag gibt kannst du ihn gerne rechtlich durchboxen . Ob Mann das will ? Ich weiß nicht . Ansonsten planen kann ich viel . Ob am Ende das Budget passt lässt sich drüber streiten
CP Motorsport schrieb:
Auf der Zeichnung ersichtlich, per Mail bestätigt (Fotos/Beispielbilder inklusive).Mail: Von wem an wem? Wer hat da was bestätigt?CP Motorsport schrieb:
Nun heißt es vom Bauunternehmen: Das kostet uns zu viel!Sagt das BU, dass es denen zu viel kostet. Sagt das BU, dass es Euch zu viel kosten wird. Sagt Ihr, dass es Euch zu teuer ist?Und zur Überschrift: gibt es ein Planungsmissverständnis? wenn etwas zu teuer ist, dann ist es kein Mißverständnis.
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hampshire28.05.19 17:16ypg schrieb:
Und zur Überschrift: gibt es ein Planungsmissverständnis? wenn etwas zu teuer ist, dann ist es kein Mißverständnis.Dann ist es auch kein Missverständnis, sondern ein Irrtum. Übrigens kann man Rechtsgeschäfte auf Grund von Irrtum anfechten - da war doch noch die Rechtsfrage...