Planungsmissverständnis / Baurecht

4,00 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Planungsmissverständnis / Baurecht
>> Zum 1. Beitrag <<

Tassimat

Tassimat

Was kostet denn zu viel: Der Durchbruch, oder die kostenlose Planung und Beratung ohne Autrag?
Klär uns einfach mal über die Vertragslage auf.
 
H

HilfeHilfe

Wenn es einen gültigen Vertrag gibt kannst du ihn gerne rechtlich durchboxen . Ob Mann das will ? Ich weiß nicht . Ansonsten planen kann ich viel . Ob am Ende das Budget passt lässt sich drüber streiten
 
Y

ypg

Auf der Zeichnung ersichtlich, per Mail bestätigt (Fotos/Beispielbilder inklusive).
Mail: Von wem an wem? Wer hat da was bestätigt?
Nun heißt es vom Bauunternehmen: Das kostet uns zu viel!
Sagt das BU, dass es denen zu viel kostet. Sagt das BU, dass es Euch zu viel kosten wird. Sagt Ihr, dass es Euch zu teuer ist?

Und zur Überschrift: gibt es ein Planungsmissverständnis? wenn etwas zu teuer ist, dann ist es kein Mißverständnis.
 
H

hampshire

Und zur Überschrift: gibt es ein Planungsmissverständnis? wenn etwas zu teuer ist, dann ist es kein Mißverständnis.
Dann ist es auch kein Missverständnis, sondern ein Irrtum. Übrigens kann man Rechtsgeschäfte auf Grund von Irrtum anfechten - da war doch noch die Rechtsfrage...
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben