W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Photovoltaikanlage nachträglich in Finanzierung einbringen?


Erstellt am: 28.11.19 21:50

guckuck208.12.19 09:05

Die 12k wirst du anderswo nur als normalen Ratenkredit bekommen. Mach das bei deiner Bank.
Musketier09.12.19 07:06
Marit schrieb:

Es reicht wenn du ins Einkommensteuergesetz schaust Paragraph 4 Abs. 4.
(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Wenn du nur ein Darlehen hast, ist es eben kein notwendiges Betriebsvermögen.
Eine vorrangige Zuordnung zum Betriebvermögen ist dem zufolge gar nicht möglich. Je nach Höhe der Anteile hast du sogar das Problem es eventuell nicht mal als gewillkürtes Betriebsvermögen durchzubekommen.
Eine Optimierung des Schuldzinsenabzuges (100% Finanzierung) der Photovoltaikanlage ist meines Erachtens nur über ein eigenes Darlehen machbar. Um den Schuldzinsenabzug nicht zu gefährden wird das auch immer wieder bei gemischt genutzten Gegenständen in der Fachliteratur empfohlen.

PS: An den TE: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen solltest du dich bei deinem Steuerberater kundig machen.
Marit09.12.19 09:55
Musketier schrieb:

Wenn du nur ein Darlehen hast, ist es eben kein notwendiges Betriebsvermögen.
Eine vorrangige Zuordnung zum Betriebvermögen ist dem zufolge gar nicht möglich. Je nach Höhe der Anteile hast du sogar das Problem es eventuell nicht mal als gewillkürtes Betriebsvermögen durchzubekommen.
Eine Optimierung des Schuldzinsenabzuges (100% Finanzierung) der Photovoltaikanlage ist meines Erachtens nur über ein eigenes Darlehen machbar. Um den Schuldzinsenabzug nicht zu gefährden wird das auch immer wieder bei gemischt genutzten Gegenständen in der Fachliteratur empfohlen.

PS: An den TE: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen solltest du dich bei deinem Steuerberater kundig machen.


Sorry, aber sag mal googelst du dir das zusammen, oder woher stammen diese Halbwahrheiten?

Ich bin an diesem Punkt auf jeden Fall raus, ich denke der Threadsteller weiß was zu tun ist...
Musketier09.12.19 13:34
Im Gegensatz zu dir verweise ich auf Fallstricke, die der TE mit seinem Steuerberater abklären sollte. Deine festen Behauptungen sind dagegen sicherlich nicht von einer Berufshaftpflicht abgedeckt. Sofern du beim Steuerberater arbeitest, sollte dir bewußt sein, dass Steuerberatung gewissen Berufgruppen vorbehalten ist.
Mit deiner Aussage lasst du den TE voll ins offene Messer laufen, nur weil es bei dir in der Praxis vielleicht 1-2 mal so durchgegangen ist. Ich will ja auch nicht bestreiten, dass das hin und wieder funktioniert, nur sollte man sich der Risiken bewußt sein. Und wenn du dir die Mühe gemacht hättest, mal etwas zu recherchieren, dann hättest du die Risiken ebenfalls erkannt.
steuerberaterdarlehenbetriebsvermögen