Hallo zusammen,
nach einer gefühlten Ewigkeit googeln gebe ich auf und stelle meine Frage hier
In unserem neuen Haus ist ein Zimmer (im OG ca. 2,75cm Deckenhöhe) im Rohbau und wurde von den Vorbesitzern als Abstellraum genutzt. Es sind Fenster vorhanden, die Schrägen sind gedämmt, aber ohne Rigips, Anschlüsse für die Fußbodenheizung sind im Übergang zum Flur vorhanden, es liegt kein Estrich und die Wände sind nicht verputzt. Das Zimmer wurde auch nicht mit in der Wohnflächenberechnung aufgeführt. Mit relativ geringem Aufwand/Geld lässt sich das Zimmer bewohnbar machen.
Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)? Das neue Zimmer hat dann auch einen Einfluss auf die Wohnfläche. Muss ich diese dann neu berechnen lassen, z.B. für die Gebäudeversicherung?
Besten Dank vorab!
nach einer gefühlten Ewigkeit googeln gebe ich auf und stelle meine Frage hier
In unserem neuen Haus ist ein Zimmer (im OG ca. 2,75cm Deckenhöhe) im Rohbau und wurde von den Vorbesitzern als Abstellraum genutzt. Es sind Fenster vorhanden, die Schrägen sind gedämmt, aber ohne Rigips, Anschlüsse für die Fußbodenheizung sind im Übergang zum Flur vorhanden, es liegt kein Estrich und die Wände sind nicht verputzt. Das Zimmer wurde auch nicht mit in der Wohnflächenberechnung aufgeführt. Mit relativ geringem Aufwand/Geld lässt sich das Zimmer bewohnbar machen.
Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)? Das neue Zimmer hat dann auch einen Einfluss auf die Wohnfläche. Muss ich diese dann neu berechnen lassen, z.B. für die Gebäudeversicherung?
Besten Dank vorab!
knifflig schrieb:
Aktuell ist der Raum nicht in der Wohnflächenberechnung und im Grundriss als "Speicher" angegeben.Ja und? Was soll denn sein? Mach Dir keinen Kopp.
H
hampshire29.09.19 11:29Nett, dass Du fragst. Frag nicht weiter und mach. Natürlich kann man einen Speicher auch etwas gemütlicher gestalten.
M
Mottenhausen02.10.19 14:43Baugenehmigung mit Statik, Energienachweis und co. Am Ende kommt heraus, dass die Deckenlage 0,5cm zu schwach ist und keine Wohnraumnutzung genehmigungsfähig ist. Ein Haufen Geld für einen ungewissenen Ausgang.
all das ist ja im "Speicher" nicht verboten.
knifflig schrieb:
Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen
all das ist ja im "Speicher" nicht verboten.
Mottenhausen schrieb:
Baugenehmigung mit Statik, Energienachweis und co. Am Ende kommt heraus, dass die Deckenlage 0,5cm zu schwach ist und keine Wohnraumnutzung genehmigungsfähig ist. Ein Haufen Geld für einen ungewissenen Ausgang.
all das ist ja im "Speicher" nicht verboten.Danke für deine Antwort. Wie sieht es mit einer zusätzlichen Dusche +WC +Waschbecken aus?
Wenn ich dich richtig verstehe, benötige ich einen Statiknachweis (vom Statiker bzw. Architekten?) und einen Energienachweis (!= Energieausweis?) - woher mit welchem Zweck?
M
Mottenhausen02.10.19 14:56Welche Anforderungen an eine Baugenehmigung für welchen Zweck gestellt werden kann ich dir leider auch nicht sagen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine Baugenehmigung unter Umständen kein Spaß ist und nicht im Verhältnis zum Nutzen steht.
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