ᐅ Oberkante Fertigfußboden vom Bauunternehmen um 10cm überschritten
Erstellt am: 18.01.23 23:36
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DJ_KenobiD
DJ_Kenobi18.01.23 23:36Hallo zusammen,
ich habe zwar schon ähnliche Themen gelesen, aber die Gesamtsituation ist am Ende doch wieder individuell zu betrachten denke ich. Wir haben folgende Situation:
Bei der Einmessung der Pflasterarbeiten ist aufgefallen, dass unser Haus (Oberkante Fertigfußboden) 30cm über Straßenniveau liegt, im Bauantrag sind 20cm angegeben. Die Endausbauhöhe der Straße war zu Beginn schon erkennbar. Wir haben einen GU, die Bodenarbeiten haben wir selbst vergeben, diese hat er aber m.E. ja abgenommen mit Beginn der Fundamentarbeiten durch ihn. Mir bereitet das insofern Sorgen, als das wir mir den Gesamthöhen schon am Limit sind.
Was wäre der nächste Schritt? Endabnahme ist noch etwas hin.
Danke für euren Rat.
ich habe zwar schon ähnliche Themen gelesen, aber die Gesamtsituation ist am Ende doch wieder individuell zu betrachten denke ich. Wir haben folgende Situation:
Bei der Einmessung der Pflasterarbeiten ist aufgefallen, dass unser Haus (Oberkante Fertigfußboden) 30cm über Straßenniveau liegt, im Bauantrag sind 20cm angegeben. Die Endausbauhöhe der Straße war zu Beginn schon erkennbar. Wir haben einen GU, die Bodenarbeiten haben wir selbst vergeben, diese hat er aber m.E. ja abgenommen mit Beginn der Fundamentarbeiten durch ihn. Mir bereitet das insofern Sorgen, als das wir mir den Gesamthöhen schon am Limit sind.
Was wäre der nächste Schritt? Endabnahme ist noch etwas hin.
Danke für euren Rat.
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NatureSys19.01.23 02:07Schreib doch bitte in welcher Hinsicht die 10 cm Unterschied ein Problem sind oder eins werden kann. Nur dann können wir gute Hinweise geben.
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DJ_Kenobi19.01.23 06:40NatureSys schrieb:
Schreib doch bitte in welcher Hinsicht die 10 cm Unterschied ein Problem sind oder eins werden kann. Nur dann können wir gute Hinweise geben.Danke für die schnelle Rückmeldung.
Wir sind mit unserer First- und Traufhöhe auf die 20cm bezogen bereits an die Grenzen (was den Bebauungsplan betrifft) gegangen. Zusätzlich haben wir einen Ausbau (Gaube mit Flachdach), welcher ebenfalls die zulässige Höhe schon ausgereizt hat. Unser Carport (Grenzbebauung) steht auch schon zum Teil und ist auf 3,00m Höhe geplant, ebenfalls auf die 20cm bezogen.
Beschreibt das die Situation besser oder braucht ihr noch weitere Informationen? Vielen Dank weiterhin.
DJ_Kenobi schrieb:
Bei der Einmessung der Pflasterarbeiten ist aufgefallen,da würde ich jetzt keine schlafenden Hunde wecken,ihr habt vermessen lassen,
habt bauen lassen,
hinterher wird vielleicht nachgemessen,
alle gucken mit großen Augen,
ihr stellt euch doof,
und dann wird's vielleicht im Amt nachträglich geändert werden, oder auch nicht
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i_b_n_a_n19.01.23 10:32vermutlich wird es keinen Rückbau wg. 10cm geben. Da wären die Hälfte der Bauplätze bei uns wieder frei ;-)
Aber ärgerlich ist es schon das du dir jetzt Sorgen machst (machen musst?)
Vermutlich würde ich es wie @Nida35a vorgeschlagen hat machen. Einfach auf sich beruhen lassen ...
(Für einen Betonbauer sind 10cm so gut wie nix, ein Holzverarbeiter muss dann schon ordentlich gepichelt haben und ein Metallbauer fliegt raus ... 8-)
Aber ärgerlich ist es schon das du dir jetzt Sorgen machst (machen musst?)
Vermutlich würde ich es wie @Nida35a vorgeschlagen hat machen. Einfach auf sich beruhen lassen ...
(Für einen Betonbauer sind 10cm so gut wie nix, ein Holzverarbeiter muss dann schon ordentlich gepichelt haben und ein Metallbauer fliegt raus ... 8-)
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DJ_Kenobi19.01.23 10:33Nida35a schrieb:
da würde ich jetzt keine schlafenden Hunde wecken,
ihr habt vermessen lassen,
habt bauen lassen,
hinterher wird vielleicht nachgemessen,
alle gucken mit großen Augen,
ihr stellt euch doof,
und dann wird's vielleicht im Amt nachträglich geändert werden, oder auch nichtSollte ich denn eine Bedenkenanzeige nach VOB anmelden ggü. meinem Bauunternehmer?
Und was heißt denn „oder auch nicht“, und dann?
Danke und gruss