Im Bebauungsplan Zu unserem Grundstück gibt es den Punkt Oberflächenwasser.
Dort wird angegeben das anfallendes Niederschlagswasser entweder als Brauchwasser zu nutzen ist oder soweit aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse möglich zu versickern ist.
Es wird keine Art der Versickerung vorgeschrieben.
Nun sprach uns ein zukünftiger Nachbar an wie wir entwässern wollen, er zeigte uns dann einen Text bei dem es sich um ein Entwässerungskonzept handelte in dem für einzelne Grundstücke bestimmte Versickerungsarten (Mulde bzw Rigole) vorgegeben wurden.
Das hat uns etwas verwirrt da wir bisher davon ausgegangen sind das sowas im Bebauungsplan angegeben sein muß.
Sehen wir das richtig ?
Dort wird angegeben das anfallendes Niederschlagswasser entweder als Brauchwasser zu nutzen ist oder soweit aufgrund der gegebenen Bodenverhältnisse möglich zu versickern ist.
Es wird keine Art der Versickerung vorgeschrieben.
Nun sprach uns ein zukünftiger Nachbar an wie wir entwässern wollen, er zeigte uns dann einen Text bei dem es sich um ein Entwässerungskonzept handelte in dem für einzelne Grundstücke bestimmte Versickerungsarten (Mulde bzw Rigole) vorgegeben wurden.
Das hat uns etwas verwirrt da wir bisher davon ausgegangen sind das sowas im Bebauungsplan angegeben sein muß.
Sehen wir das richtig ?
H
hampshire13.04.20 17:43Ja, das kann vorgeschrieben werden. Wir mussten eine Rigole bauen. Haben wie @rick2018 es auch vorschlägt eine Zisterne davor gesetzt.
T
T_im_Norden13.04.20 17:43Ja aber dann muss es ja im Bebauungsplan stehen
H
hampshire13.04.20 18:08dab_dab schrieb:
Nur damit keine falsche Vorstellung entsteht, Versickerungsrigole Einfamilienhaus kriegt man für nen 3-stelligen bis niedrigen 4 stelligen Betrag.Wenn die zu kompensierende Fläche gering, die Bodenklasse freundlich, das Gelände flach und die Positionierung einfach ist, stimmt das. Lieber checken. Bei uns war das fünfstellig.T
T_im_Norden13.04.20 18:27Ich formuliere die Frage noch mal neu :
1) Kann die Art der Versickerung vorgeschrieben werden
2) Falls ja, muß das im Bebauungsplan erfolgen ?
1) Kann die Art der Versickerung vorgeschrieben werden
2) Falls ja, muß das im Bebauungsplan erfolgen ?
H
hampshire13.04.20 18:511.: Ja.
2.: Nein. Es kann faktisch auch die untere Wasserbehörde Auflagen machen um ihre Genehmigung zu geben.
Daher würde ich bei der unteren Wasserbehörde einmal vorstellig werden um einen reibungsfreien Ablauf zu erreichen.
2.: Nein. Es kann faktisch auch die untere Wasserbehörde Auflagen machen um ihre Genehmigung zu geben.
Daher würde ich bei der unteren Wasserbehörde einmal vorstellig werden um einen reibungsfreien Ablauf zu erreichen.