Nutzung von öffentlichem Straßenland / Ausflasterung / Gartentor

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M

Müllerin

Du hast doch einen Straßenplan eingestellt. Da ist n oranges Trapez drauf das ist eure Einfahrt. Dahinter kommt auf euer Grundstück das Tor.
Du willst jetzt aber eine breitere Einfahrt haben?
 
F

Freedark

Du hast doch einen Straßenplan eingestellt. Da ist n oranges Trapez drauf das ist eure Einfahrt. Dahinter kommt auf euer Grundstück das Tor.
Du willst jetzt aber eine breitere Einfahrt haben?
Ja, korrekt. Hintergrund ist, dass die Breite der Einfahrt (ca. 3m) für das elektrische Tor als Autoeinfahrt benötigt wird. Daneben soll dann das kleine "Fußgänger"-Tor sein.
 
M

Müllerin

ok verstanden.

Ich würde halt einfach anfragen, persönlich ohne Schriftkram erst mal mit dem Zuständigen reden, dann merkt man ja schon ob die Bereitschaft grundsätzlich da ist.
 
E

Egon12

als einer von bestimmt 100.000en betroffenen Bauherren, die vor einer ähnlichen Situation standen, haben wir die kleine Ecke bei uns einfach zugepflastert (es war aber höchstens 1 m²) ...schlafende Hunde und so weiter...als Liegenschaftssachbearbeiter würde ich dir einen kostenpflichtigen privatrechtlichen Nutzungsvertrag zuschicken. Verkehrssicherungspflicht übertragen, jährliches Nutzungsentgelt und Rückbauverpflichtung nach Beendigung der Nutzung.
 
11ant

11ant

Hintergrund ist, dass die Breite der Einfahrt (ca. 3m) für das elektrische Tor als Autoeinfahrt benötigt wird. Daneben soll dann das kleine "Fußgänger"-Tor sein.
Wenn´s weiter nichts ist, hat der Metallbauer Menzel in Thiendorf (vormals Tauscha) Dein Problem schon gelöst - m.W. auch als Umbau eines vorhandenen Tores machbar.
 
F

Freedark

als einer von bestimmt 100.000en betroffenen Bauherren, die vor einer ähnlichen Situation standen, haben wir die kleine Ecke bei uns einfach zugepflastert (es war aber höchstens 1 m²) ...schlafende Hunde und so weiter...als Liegenschaftssachbearbeiter würde ich dir einen kostenpflichtigen privatrechtlichen Nutzungsvertrag zuschicken. Verkehrssicherungspflicht übertragen, jährliches Nutzungsentgelt und Rückbauverpflichtung nach Beendigung der Nutzung.
Ja, dieses Vorgehen kam mir auch schon in den Sinn.
In der Tat kann es passieren, dass der Aufwand letztlich in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen steht.
Jedoch tendiere ich zu einer formalen Klärung. Nach ersten Erfahrungen ist Missgunst in unserem Wohngebiet wohl nicht ausgeschlossen. Und eine erstellte Pflasterung wieder entfernen müssen? Das wäre doch sehr schade.
 
Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
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