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ᐅ NRW.Bank Eigentumsförderung - sinnvolle Vorgehensweise


Erstellt am: 13.12.23 13:04

Y
ypg
13.12.23 18:35
Laura123 schrieb:

Daher war jetzt meine Überlegung: Kann man beim Notar nicht vereinbaren, dass der Kaufpreis erst nach Bewilligung durch die NRW fällig wird?
Dieser Deal wird wohl für keinen Eigentümer Option sein. Er möchte schließlich mit dem Verkauf so früh wie möglich sein zukünftiges Leben sichern und nicht auf Geld warten.
Wenn Ihr als Interessent dann noch nicht einmal eine schon gesicherte Finanzierung vorweisen könnt, seid Ihr in Verkäufers Augen kein potentieller Käufer.
S
Sven223
27.12.23 23:49
Vanman1610 schrieb:

In der Regel führt bei einem Kauf an der Zwischenfinanzierung nichts vorbei. Zum einen weil die Bewilligung dauern kann (in manchen Fällen bis zu einem 3/4 Jahr) und weil man nach Bewilligung auch nochmal auf das Geld wartet.

Unser Antrag auf Nutzungsänderung/Neubau liegt zur Zeit auch bei der Behörde.
Die örtliche Sparkasse hat uns allerdings keinen Aufschlag auf den Zins für das Grunddarlehen gegeben. Wieso auch? Im Grunde kann sich die Bank ja "freuen" eine Zwischenfinanzierung an den Mann bringen zu können. Unser Zins für die Zwischenfinanzierung lag bei 6 % (Stand 9.11.23).

Mitte bis Ende Februar kommen die Förderrichtlinien für das Jahr 2024. Erst danach werden Anträge wieder bearbeitet.

Ruft doch einfach mal bei eurer zuständigen Behörde an und fragt nach wie das sonst so läuft. Die sehen solche Käufverträge ja häufiger. Nach meiner Erfahrung sind die Mitarbeiter dort sehr hilfsbereit.

Ist die letzte Aussage so korrekt? Wir haben auch im Oktober einen Förderantrag eingereicht. Daher gehe ich doch mal davon aus, dass dafür auch die zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen das Maß der Dinge sind und nicht mögliche neue Konditionen, die erst noch beschlossen werden müssen?

zur Grundfrage:
Ohne Zwischenfinanzierung läuft es leider nicht. Haben wir auch machen müssen für knapp 4,4%, aber wenn man dafür dann den günstigeren Zins der NRW.Bank bekommt ist es gut investiertes Geld, weil man über die Jahre wesentlich mehr sparen wird.
Wir haben nur leider das Pech, dass wir nun auf unbestimmte Zeit länger zwischen finanzieren müssen, weil in Westfalen auch unsere Stadt gehakt wurde und daher keine Anträge mehr bearbeitet werden können.
Das ist auf gut deutsch „echt zum Kotzen“…

Gleiches gilt für die Modernisierungsförderung, wo uns keiner bei der Stadt sagen kann, ab wann wieder Anträge bearbeitet werden können.
Wollen noch diese Woche den Antrag abschicken.
V
Vanman1610
28.12.23 09:35
Sven223 schrieb:

Ist die letzte Aussage so korrekt? Wir haben auch im Oktober einen Förderantrag eingereicht. Daher gehe ich doch mal davon aus, dass dafür auch die zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen das Maß der Dinge sind und nicht mögliche neue Konditionen, die erst noch beschlossen werden müssen?

Ich habe Mitte Dezember mit der Behörde gesprochen. Laut unserer Sachbearbeiter geht die Bearbeitung, der Anträge die bis zum 08.12.2023 nicht bewilligt wurden, erst nach Bekanntgabe der Förderrichtlinien 2024 weiter. Diese werden voraussichtlich Mitte bis Ende Februar veröffentlicht. Da die Bewilligungen aus Mitteln für 2024 gefördert werden, werden die Anträge auch zu den Konditionen für 2024 geprüft.