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ᐅ Neuer Keller unter dem Fundament eines Bestandshauses

Erstellt am: 07.12.21 21:59
C
Chris-Cross
Hallo zusammen,
Bin bei hier und habe gleich mal eine machbarkeits Frage. Es geht um ein Haus, welches bereits einen Keller Besitz und ein Fundament von ca. 1M Dicke hat. Baujahr des Hauses ist 1964. Meine Frage Ist nun, wäre es möglich, unter diesem Bau, genauer gesagt unter dem Fundament (was schätze ich die bessere Option ist, als das Fundament auf zu reisen), den Keller zu erweitern, eventuell mit zwei Etagen unter der Erde. Angrenzent im Hinteren Teil ist viel Grünfläche und da hinter Häuser die Ebenfalls uns gehörten und vermietet werden. Falls dies möglich ist, wie schätzt ihr so die Kosten ein?
B
Benutzer200
08.12.21 22:54
Chris-Cross schrieb:

Sollte nicht alles unterbaut werden (ich Denice dann würde ich halt auch das Wurzelwerk zerstören und dort sind extrem viel schöne Obstbäume), aber so ca. 40 - 60%
Und wer soll dafür eine Baugenehmigung erteilen? Ich hole Dich ja nur sehr ungern aus Deinen Träumen...
C
Chris-Cross
08.12.21 22:59
Jetzt mal von den Teil unter dem Bestandshaus abgesehen, sollte der Teil im Garten doch kein Problem sein oder?
11ant08.12.21 23:14
Ich hätte da mal zwei kleine Gegenfragen:
1) wie alt bist Du ?
2) was rauchst Du ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
C
Chris-Cross
09.12.21 01:28
11ant schrieb:

Ich hätte da mal zwei kleine Gegenfragen:
1) wie alt bist Du ?
2) was rauchst Du ?

normal antworten kannste nicht oder?
B
Benutzer200
09.12.21 10:09
Chris-Cross schrieb:

Jetzt mal von den Teil unter dem Bestandshaus abgesehen, sollte der Teil im Garten doch kein Problem sein oder?
11ant schrieb:

Ich hätte da mal zwei kleine Gegenfragen:
1) wie alt bist Du ?
2) was rauchst Du ?
Beide Postings gehören zusammen. Natürlich brauchst Du eine Baugenehmigung für ein Kellergeschoss. Und natürlich wird das Kellergeschoss (= unterirdische Anlagen) auf die Grundflächenzahl angerechnet. Insofern ist die klare Antwort auf Deine Frage: Never wird das funktionieren.

Siehe Baunutzungsverordnung § 19
M
Myrna_Loy
09.12.21 10:18
Benutzer200 schrieb:

Beide Postings gehören zusammen. Natürlich brauchst Du eine Baugenehmigung für ein Kellergeschoss. Und natürlich wird das Kellergeschoss (= unterirdische Anlagen) auf die Grundflächenzahl angerechnet. Insofern ist die klare Antwort auf Deine Frage: Never wird das funktionieren.

Siehe Baunutzungsverordnung § 19
Vielleicht kann einer der James Bond Superbösewichte seine Planer empfehlen - die schaffen es ja auch, ganze Vulkaninseln zu Weltzerstörungsfabriken umzubauen, ohne dass es jemand mitbekommt. 😉
baugenehmigungkellergeschoss