ᐅ Neue Energieeinsparverordnung 2009 Blower-Door-Tests
Erstellt am: 18.12.09 17:13
bernd1718.12.09 17:13
Hallo,
wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen. Wir beschäftigen uns z.Zt. mit der neuen Energieeinsparverordnung 2009 und den dafür notwendigen Blower-Door-Tests. Kann uns jemand Tipps geben, auf was man genau achten muss und welche guten Anbieter es auf dem Markt gibt?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen. Wir beschäftigen uns z.Zt. mit der neuen Energieeinsparverordnung 2009 und den dafür notwendigen Blower-Door-Tests. Kann uns jemand Tipps geben, auf was man genau achten muss und welche guten Anbieter es auf dem Markt gibt?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
KPS19.12.09 17:45
Hallo ,
mindestens genau so wichtig wie die korrekte Ermittlung der n50-Luftwechselrate ist die zusätzlich anzuratende umfassende differenzdruckgestützte Leckagesuche, verbunden mit einer exakten Dokumentation und Bewertung eventuell festgestellter Fehlstellen bzgl. des daraus resultierenden Risikos für das Auftreten späterer Bauschäden.
Die eigene Beauftragung eines geeigneten Messdienstleisters sichert weitestgehen dessen Unabhängigkeit ab.
Eine zusätzliche "vorgezogene" Leckagesuche zu dem Zeitpunkt, wenn die luftdichte Hülle fertiggestellt ist, aber die raumsseitige Bekleidung noch nicht montiert ist, wäre optimal! Dann könnten die durch eine Leckageprüfung festgestellten Schwachstellen durch die Baufirma sofort fachgerecht nachgebessert werden!
Im Anschluss an diese Qualitätskontrolle ist darauf zu achten, dass die Luftdichtheitsebene nicht durch Folgearbeiten wieder geöffnet (durchdrungen) wird.
Für die Endmessung ist wichtig, dass die Ermittlung des beheizten Gebäudevolumens korrekt vor Ort erfolgt. Das Ansetzen des Wertes aus dem Energieeinsparverordnung-Nachweis ist nur bedingt zulässig.
Sollten nur für die Messung einzelne Stellen der Außenhülle abgeklebt oder sonstwie zusätzlich abgedichtet werden, ist dies unbedingt im Messprotokoll zu vermerken!
Weitere Fragen beantworte ich gern!
Mit freundlichem Gruß aus Erfurt
KPS
mindestens genau so wichtig wie die korrekte Ermittlung der n50-Luftwechselrate ist die zusätzlich anzuratende umfassende differenzdruckgestützte Leckagesuche, verbunden mit einer exakten Dokumentation und Bewertung eventuell festgestellter Fehlstellen bzgl. des daraus resultierenden Risikos für das Auftreten späterer Bauschäden.
Die eigene Beauftragung eines geeigneten Messdienstleisters sichert weitestgehen dessen Unabhängigkeit ab.
Eine zusätzliche "vorgezogene" Leckagesuche zu dem Zeitpunkt, wenn die luftdichte Hülle fertiggestellt ist, aber die raumsseitige Bekleidung noch nicht montiert ist, wäre optimal! Dann könnten die durch eine Leckageprüfung festgestellten Schwachstellen durch die Baufirma sofort fachgerecht nachgebessert werden!
Im Anschluss an diese Qualitätskontrolle ist darauf zu achten, dass die Luftdichtheitsebene nicht durch Folgearbeiten wieder geöffnet (durchdrungen) wird.
Für die Endmessung ist wichtig, dass die Ermittlung des beheizten Gebäudevolumens korrekt vor Ort erfolgt. Das Ansetzen des Wertes aus dem Energieeinsparverordnung-Nachweis ist nur bedingt zulässig.
Sollten nur für die Messung einzelne Stellen der Außenhülle abgeklebt oder sonstwie zusätzlich abgedichtet werden, ist dies unbedingt im Messprotokoll zu vermerken!
Weitere Fragen beantworte ich gern!
Mit freundlichem Gruß aus Erfurt
KPS
bernd1721.12.09 10:50
blower-door-test
Hallo KPS,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit Ihren Angaben konnte ich schon ganz anders mit dem zuständigen Prüfer reden.
Viele Grüße bernd17
Hallo KPS,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit Ihren Angaben konnte ich schon ganz anders mit dem zuständigen Prüfer reden.
Viele Grüße bernd17
KPS21.12.09 17:12
Hallo bernd17,
zu dem von Dir angegebenen Messdienstleister erlaube ich mir, eine eigene Meinung zu haben, die ich aber besser nicht in einem solchen öffentlichen Forum äußern möchte.
Bei Interesse bin ich gern bereit, die über eine persönliche Nachricht zu tun!
MfG
KPS
zu dem von Dir angegebenen Messdienstleister erlaube ich mir, eine eigene Meinung zu haben, die ich aber besser nicht in einem solchen öffentlichen Forum äußern möchte.
Bei Interesse bin ich gern bereit, die über eine persönliche Nachricht zu tun!
MfG
KPS
parcus21.12.09 18:29
Hallo,
läuft der Bauantrag überhaupt schon auf die Energieeinsparverordnung 2009 aus Oktober ?
LG
läuft der Bauantrag überhaupt schon auf die Energieeinsparverordnung 2009 aus Oktober ?
LG
KPS21.12.09 19:14
Der Zeitpunkt des Bauantrags dürfte im Hinblick auf die eingangs angefragte Luftdichtheitsprüfung kaum relevant sein...
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