ᐅ Neubau und Grundwasser - worauf muss ich achten?
Erstellt am: 20.02.25 16:47
pochopok20.02.25 16:47
Hallo zusammen,
ich interessiere mich für den Kauf einer neu gebauten Wohnung in Frankfurt Maintal-Dörnigheim. Die drei Wohngebäude verfügen über eine gemeinsame Tiefgarage, und es gibt auch Kellerräume. Das Gelände war zuvor Ackerland.
Vom Bauträger habe ich eine Datei namens Grundlagenurkunde erhalten. Nach intensiver Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass eine Grundwasserabsenkung durchgeführt wurde (siehe angehängte Grundwasserabsenkung.png). Außerdem wurde anscheinend eine neue Grundwassermessstelle installiert – darauf schließe ich, da sie nicht in der interaktiven Grundwassermesskarte des Kreises Main-Kinzig erscheint. Die Grundwasserabsenkung wurde von einer renommierten Tiefbaufirma durchgeführt.
Im Vertrag gibt es folgende Klausel:
"Rechte des Käufers wegen Sachmängeln an Grund und Boden, insbesondere hinsichtlich der Flächengröße, Grundstückslage sowie der Bodenbeschaffenheit, sind ausgeschlossen, es sei denn, die zu errichtenden Gebäude können auf dem Grundstück nicht errichtet oder bestimmungsgemäß genutzt werden, oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk. Ein bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Altlasten sind der Verkäuferin nicht bekannt."
Was haltet ihr davon? Ich habe bereits einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, kann aber keine konkrete Entscheidung treffen. Worauf sollte ich noch achten? Jede Meinung ist willkommen. Es scheint mir, als hätte der Bauträger professionell gehandelt, um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten – allerdings habe ich wenig Erfahrung mit Bautechnik.
Danke und beste Grüße

ich interessiere mich für den Kauf einer neu gebauten Wohnung in Frankfurt Maintal-Dörnigheim. Die drei Wohngebäude verfügen über eine gemeinsame Tiefgarage, und es gibt auch Kellerräume. Das Gelände war zuvor Ackerland.
Vom Bauträger habe ich eine Datei namens Grundlagenurkunde erhalten. Nach intensiver Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass eine Grundwasserabsenkung durchgeführt wurde (siehe angehängte Grundwasserabsenkung.png). Außerdem wurde anscheinend eine neue Grundwassermessstelle installiert – darauf schließe ich, da sie nicht in der interaktiven Grundwassermesskarte des Kreises Main-Kinzig erscheint. Die Grundwasserabsenkung wurde von einer renommierten Tiefbaufirma durchgeführt.
Im Vertrag gibt es folgende Klausel:
"Rechte des Käufers wegen Sachmängeln an Grund und Boden, insbesondere hinsichtlich der Flächengröße, Grundstückslage sowie der Bodenbeschaffenheit, sind ausgeschlossen, es sei denn, die zu errichtenden Gebäude können auf dem Grundstück nicht errichtet oder bestimmungsgemäß genutzt werden, oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk. Ein bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. Altlasten sind der Verkäuferin nicht bekannt."
Was haltet ihr davon? Ich habe bereits einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, kann aber keine konkrete Entscheidung treffen. Worauf sollte ich noch achten? Jede Meinung ist willkommen. Es scheint mir, als hätte der Bauträger professionell gehandelt, um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten – allerdings habe ich wenig Erfahrung mit Bautechnik.
Danke und beste Grüße
wiltshire20.02.25 18:36
Ich kenne weder das Gebiet, noch den Grund für die Absenkung. In meiner Heimatstadt hat man vin den 70igern bis in die 2000er auf ehemaligen Bruchlandschaften gebaut, da das Grundwasser durch den Braunkohleabbau absank. Nun zieht die Braunkohle weiter und hört bald auf, das Grundwasser steigt wieder und die Häuser mit einer entsprechenden Pumpenanlage oder mit "Weißer Wanne" gebaut wueden haben keine Probleme. Die anderen werden teils unbewohnbar wegen Schimmel. Ich würde daher bei den Baukosten Maßnahmen einkalkulieren, die für den ursprünglichen Grundwasserstand nötig wären. Ist aber nur ein Laienhinweis.
Cronos8621.02.25 09:29
Für mich ließt sich das so, als wenn das Gebäude bereits gebaut wurde? Wenn Grundwasser abgesenkt wurde, dann zu dem Zweck die Tiefgarage zu bauen. Ich sehe da erstmal nichts ungewöhnliches... Altlasten sind nicht bekannt. Grundwasser war anscheinend bekannt. Also sollte so gebaut worden sein, dass das Gebäude hält...
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