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ᐅ Nahwärme: Laufzeit Wärmelieferungsvertrag 10 oder 20 Jahre?


Erstellt am: 15.07.24 00:36

jrth215115.07.24 16:43
mman182 schrieb:

Die Grundgebühr ist fest, der Arbeitspreis variablen und orientiert sich am Index.
Bei welchem Preis startet der Arbeitspreis?
mman182 schrieb:

Was mir vorhin durch den Sinn ging (versteht man sicher eher im Hausbau Forum:
Ich bin 40, wenn ich in 20 Jahren entscheiden muss was ich Heiztechnisch mache, denke ich mir sicher, dass sich ein großer Umbau nicht lohnt weil Kinder bald ausziehen und uns das Haus dann zu groß wird und wir eh verkaufen. Leben wir dann doch noch 10-20 Jahre da, leben wir mit irgendeiner Spar-/Kompromisslösung.
Wenn wir in 10 Jahren eine Wärmepumpe verbauen, dann läuft die ja bis ich 70 bin und selbst wenn nicht, ist der nötige Umbau schon geschehen und man tauscht sie aus.
Bin mir jetzt nicht ganz sicher in welche Richtung das hier geht.

Soweit in die Zukunft zu planen ist immer schwer, das kannst du nur selbst für dich entscheiden. Das können wir dir auch nicht vorrechnen. Ich z.B. bin 30 und will mir ein schönes zu Hause und ein kleines Paradies im Garten erschaffen. Ob mir das zur Rente zu groß ist, schaue ich dann spontan. Abbezahlt ist es aber bis dahin und günstiger werde ich dann vermutlich auch nicht irgendwo anders leben können. Vielleicht hab ich bis dahin auch die wildesten Hobbys und brauch einen extra Raum dafür. Vielleicht nehmen's bis dahin dann auch die Kinder. Wer weiß das schon.

Vielleicht gibts auch in 20 Jahren einen neuen Nahwärme Vertrag der noch günstiger ist. Vielleicht gibts in 20 Jahren auch eine ganz neue Heiztechnik. Vielleicht klappt die Kernfusion und die ist so günstig, dass wir alle mit reinem Strom heizen. Weiß man alles nicht.

Was ich sagen will, du kannst natürlich nur auf Basis der dir jetzt verfügbaren Infos entscheiden. Rechne dir das nochmal durch und entscheide dann.
mman18215.07.24 18:38
jrth2151 schrieb:

Bei welchem Preis startet der Arbeitspreis?

0,10597 €/kWh

Preisgleitklausel ist dann:

AP neu= AP o * ( 0,7°(0,3*(St/St o)+0,7*(G/Go))+0,3*(FW/Fwo))

AP neu = neuer Arbeitspreis in €/kWh
AP 0 = Arbeitspreis zum Vertragsabschluss

St = jeweiliger Jahresindex Strom zum Individualkonsum aus den veröffentlichten Daten zur Energiepreisentwicklung des Statistischen Bundesamt Wiesbaden des dem Lieferjahr vorangegangenen Jahres.
(Tabellen-Code CC 13-04510): 120,80 Jahresdurchschnitt 2022

Sto = Anfangswert des Index Strom zum Individualkonsum 2020 = 100, umbasiert auf 2020=100; informativ:
2019 = 106,80 Basisjahr 2015 = 100

G= jeweiliger Jahresindex der Verbraucherpreise Erdgas ohne Umlagen aus den veröffentlichten Daten zur Energiepreisentwicklung des Statistischen Bundesamt Wiesbaden des dem Lieferjahr vorangegangenen Jahres.
(Tabellen-Code CC 13-0452103000): 171,5 Durchschnitt 2022

G 0 = Anfangswert des Index der Verbraucherpreise Erdgas ohne Umlagen 2020 = 100, umbasiert auf 2020=100;
informativ: 2019 = 95,80 Basisjahr 2015 = 100

FW = jeweiliger Jahresindex der Verbraucherpreise Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Umlagen) aus den veröffentlichten Daten zur Energiepreisentwicklung des Statistischen Bundesamt Wiesbaden des dem Lieferjahr vorangegangenen Jahres. (Tabellen-Code CC13-77): 126,3 2022

FW 0= Anfangswert des Index der Verbraucherpreise Wärmepreis (Fernwärme, einschl. Umlagen) 2020 = 100,
umbasiert auf 2020 = 100; informativ: 2019 = 96,4 Basisjahr 2015 = 100

BG = Tatsächliche Mehrkosten erforderlicher Anteil Biogas/ Biomethan in € pro Abrechnungsjahr geteilt durch
Summe gelieferter Wärmemenge (kWh) in €/ kWh

Erläuterung zu BG: Mehrkosten= Tatsächliche entstandene Beschaffungskosten Biogas abzgl. Tatsächlich entstandene Erdgaskosten (jeweils gemittelte Preise über die Menge)
jrth215116.07.24 10:17
Sehe ich das richtig, dass sich der Preis zwar auch an Strom & FW orientiert, aber größtenteils am aktuellen Gaspreis?
Laut destatis ist der Verbraucherpreis inkl. Steuern (Für die Preismessung werden die Anschaffungspreise einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Verbrauchssteuern beobachtet).
Da ich in Zukunft mit saftigen Steuererhöhungen auf Gas rechnen würde (Logisch, da viel CO2) und der Arbeitspreis jetzt schon relativ teuer ist, geht die Rechnung vermutlich nicht mehr auf.
rasudiger22.07.24 11:35
Ich wäre ebenfalls sehr vorsichtig einen so langjährigen Vertrag zu unterschreiben der sich am Gaspreis orientiert. Wo der CO2 Preis nach 2030 liegt kann noch niemand sagen. Bei ernsthafter Betrachtung der Klimaziele reden wir hier aber von einigen ct(!) pro kWh extra.
stromumlagenenergiepreisentwicklungbundesamtvertragerdgasfernwärmemehrkostenbiogasgaspreis