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ᐅ Nachfinanzierung - Zu welchen Konditionen?


Erstellt am: 27.02.2020 11:28

dollartas 11.03.2020 23:13
Frag die Bank ob eine Neubewertung vorgenommen werden kann. Der Beleihungswert sollte sich aufgrund des höheren Grundstückwertes und den ganzen Modernisierungsmaßnahmen deutlich verbessern. Wenn das der Fall ist, könnt ihr euere erstrangiges Grundschuld "aufstocken" und somit die günstigeren Kondition für das Darlehen nutzen (Stichwort: Beleihungsauslauf ausschöpfen).

DaSch17 12.03.2020 00:27
dollartas schrieb:

Frag die Bank ob eine Neubewertung vorgenommen werden kann. Der Beleihungswert sollte sich aufgrund des höheren Grundstückwertes und den ganzen Modernisierungsmaßnahmen deutlich verbessern. Wenn das der Fall ist, könnt ihr euere erstrangiges Grundschuld "aufstocken" und somit die günstigeren Kondition für das Darlehen nutzen (Stichwort: Beleihungsauslauf ausschöpfen).

Mit Verlaub... das ist kein guter Ratschlag.
Der Aufwand und die insbesondere die Kosten für ein erneutes Gutachten (erforderlich für die Beleihungswertermittlung) sowie einer neuen Grundschuldeintragung stehen bei der Darlehenssumme in keinem Verhältnis zur potenziellen Zinseinsparung. Abgesehen davon wird sich keine Bank die Arbeit machen wollen - insbesondere keine Direktbank.

nordanney 12.03.2020 08:18
DaSch17 schrieb:

Der Aufwand und die insbesondere die Kosten für ein erneutes Gutachten (erforderlich für die Beleihungswertermittlung)
Welcher Aufwand für den Kunden und welche Kosten? Gutachterkosten sind für Verbraucher genauso wie eine BG unzulässig.

DaSch17 12.03.2020 10:56
nordanney schrieb:

Welcher Aufwand für den Kunden und welche Kosten? Gutachterkosten sind für Verbraucher genauso wie eine BG unzulässig.

Im Prinzip richtig. Die Kosten wird trotzdem keine Bank übernehmen.

Außerdem kann man als Verbraucher der Bank anbieten die Kosten für ein neuerliches Gutachten zu übernehmen. Läuft dann offiziell so, dass der Kunde ein neues Gutachten beauftragt und das der Bank anschließend für eine neuerliche BLW-Ermittlung zur Verfügung stellt... Ist ja auch egal - so oder so ist das Unsinn

nordanney 12.03.2020 11:39
DaSch17 schrieb:

dass der Kunde ein neues Gutachten beauftragt und das der Bank anschließend für eine neuerliche BLW-Ermittlung zur Verfügung stellt
... was die Bank aber nicht ohne Plausibilisierung annehmen darf. Und die Plausi beinhaltet dieselben Kosten wie ein eigenes Gutachten. BTW sind Beleihungswertgutachten eines externen Gutachters ein zig-faches teurer als die interne Wertermittlung der Bank (die ca. 3-5 Minuten dauert)

DaSch17 12.03.2020 12:07
nordanney schrieb:

... was die Bank aber nicht ohne Plausibilisierung annehmen darf. Und die Plausi beinhaltet dieselben Kosten wie ein eigenes Gutachten. BTW sind Beleihungswertgutachten eines externen Gutachters ein zig-faches teurer als die interne Wertermittlung der Bank (die ca. 3-5 Minuten dauert)

Auch richtig. Aber ohne aktuelles Gutachten keine Überprüfung der internen Wertermittlung. Daher wird dem Kunden ja auch empfohlen das Gutachten bei dem Unternehmen in Auftrag zu geben mit dem die Bank zusammenarbeitet. Dann fällt die Plausibilisierung weg.

Direktbanken vergeben nämlich die Gutachten fremd. Auch Volksbanken und Sparkassen machen dies, sofern sich das Objekt nicht im Satzungsgebiet befindet.
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