ᐅ Nachbarschaftsrecht Sachsen / Grenzbebauung
Erstellt am: 03.05.19 01:35
jucre45 schrieb:
Da werden Baumaterialien auf dem fremden Grundstück abgeladen und gelagert, da kommt der Kran und wird auf dem fremden Grundstück aufgestellt ... als solche Sachen kann im Vorfeld aus Anstand absprechen, das würde niemanden jucken. Aber der Ton macht die Musik.hm... das solltest Du wohl demjenigen sagen, der Euer Grundstück nicht als fremdes, sondern als das seines Freundes gesehen hat 😉
tomtom79 schrieb:
Du willst kein dass aufmachen aber deine Beiträge und Fragen rund um das Thema sind Absicherung und auf Konfrontation getrimmt.
Ihr solltet dringend miteinander reden, nach dem du dir selbst im klaren bist und was du willst.Naja ich finde es nicht unbedingt schlecht sich im Vorfeld bezüglich "Absicherung" zu informieren.
ypg schrieb:
hm... das solltest Du wohl demjenigen sagen, der Euer Grundstück nicht als fremdes, sondern als das seines Freundes gesehen hat 😉Danke, musste lachen. :-)
H
HilfeHilfe04.05.19 02:10Einfach mal reden