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ᐅ Nachbargrundstück aufgeteilt. Möglich?


Erstellt am: 30.11.20 15:42

11ant02.12.20 11:32
Octrineddy schrieb:

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und auch nur von dieser verwendet.
Oh Pardon, das war ein Flüchtigkeitsfehler meinerseits: es mußte heißen "Grunderwerbsteuer", denn die nur bei der hat man das angesprochene Problem beim Kauf vom Bauträger.
Olli-Ka02.12.20 13:17
Moin,
das hier nenn ich verdichtete Bauweise.
Blick von unserem (noch) Balkon.
Hier entstehen über 300 Wohneinheiten...
Gruß Olli


Panoramablick von Balkon auf Großbaustelle mit Kränen, Gerüsten und halbfertigen Gebäuden
Nida35a03.12.20 12:20
ja, ja, das Planungsziel ist schon lange nicht mehr auf schön und Wohlfühlen,
sondern maximale Wohnfläche auf das Grundstück pressen
11ant03.12.20 14:32
Nida35a schrieb:

maximale Wohnfläche auf das Grundstück pressen
Für private Bauherren umgekehrt: minimaler Grundstücksbedarf auch dann, wenn man herrschaftlich residieren möchte: gleichgroße Kinderzimmer (d.h. minimum 18 qm für jedes Kind, also ausdrücklich inklusive der Blechkinder) sind ein absolutes Muß, ein Kamin natürlich auch. Müllermeiers leben über ihre Verhältnisse, da können Beckerschulzes nicht nachstehen. Solche Benchmarks mit den Grundstücksbudgets in Einklang zu bringen, verlangt nach bis zur Weißglut ausgereizten Grundflächenzahl ;-)