ᐅ Nachbar dämmt Giebel. Möchte 15 cm dämmen auf unser Dach
Erstellt am: 27.11.24 09:44
N
nordanney28.11.24 09:53House Grey schrieb:
Wir dulden keine 15 cm Überbau auf unser DachDu hast meine Antwort nicht gelesen oder ignoriert, oder? Du hast in NRW praktisch nichts zu wollen.Gemäß § 23 a Abs. 1 NachbG NRW hat der Nachbar die Überbauung zu dulden, wenn
- die Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude der Wärmedämmung dient,
- eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann, und
- die Überbauung die Benutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Grenze um mehr als 0,25 m überbaut wird.
H
House Grey28.11.24 10:39nordanney schrieb:
Du hast meine Antwort nicht gelesen oder ignoriert, oder? Du hast in NRW praktisch nichts zu wollen.
Gemäß § 23 a Abs. 1 NachbG NRW hat der Nachbar die Überbauung zu dulden, wenn
- die Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude der Wärmedämmung dient,
- eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann, und
- die Überbauung die Benutzung des Nachbargrundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Grenze um mehr als 0,25 m überbaut wird.
Wir unterschreiben nicht diese Formulierung, wenn die Rückbau und Folgekosten Übernahme nicht garantiert werden für unsere eigene Dachsanierung .Der Dachanschluss von uns ist nicht an die geplante Dämmung möglich in der Rückbau wäre erforderlich .
Das kostet
Das ist eine wesentliche Beeinträchtigung.
N
nordanney28.11.24 10:58House Grey schrieb:
Wir unterschreiben nicht diese FormulierungDu musst auch nichts unterschreiben. Du musst (leider) einfach nur dulden oder dagegen vorgehen.House Grey schrieb:
Der Dachanschluss von uns ist nicht an die geplante Dämmung möglichLass Dir das von einem Gutachter bestätigen und Dein Nachbar muss ggf. anders planen und dämmen (oder für den Rückbau bezahlen).Ähnliche Themen