ᐅ MWST Satz- BU Österreich / Haus - Deutschland
Erstellt am: 31.08.20 08:56
Tweety7531.08.20 08:56
Hallo in die Runde
Erstmal Glückwunsch zu diesem Forum. Sind schon länger stille Teilnehmer, aber jetzt wo es bei uns los geht, werden sicherlich ein paar Fragen auftauchen.
Hier die Erste:
Folgender Sachverhalt:
Bauunternehmen = Österreich
Hausbau/Wohnsitz = Deutschland
Welcher MWST Betrag ist richtig ? 20% Österreich oder 16% Deutschland?
Danke und die besten Wünsche
Erstmal Glückwunsch zu diesem Forum. Sind schon länger stille Teilnehmer, aber jetzt wo es bei uns los geht, werden sicherlich ein paar Fragen auftauchen.
Hier die Erste:
Folgender Sachverhalt:
Bauunternehmen = Österreich
Hausbau/Wohnsitz = Deutschland
Welcher MWST Betrag ist richtig ? 20% Österreich oder 16% Deutschland?
Danke und die besten Wünsche
nordanney31.08.20 09:30
Meines Wissens 20%.
Sollte so sein, wie Fenster in Polen kaufen - da sind dann auch für den Endverbraucher 23% fällig.
Da aber Dein Haus bestimmt nicht mehr in diesem Jahr fertig wird, sind eh 19% im nächsten Jahr fällig (Abschlagszahlungen helfen nicht).
Sollte so sein, wie Fenster in Polen kaufen - da sind dann auch für den Endverbraucher 23% fällig.
Da aber Dein Haus bestimmt nicht mehr in diesem Jahr fertig wird, sind eh 19% im nächsten Jahr fällig (Abschlagszahlungen helfen nicht).
Tweety7531.08.20 09:43
Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Das was die Österreichische Firma ausführt, wird heuer 2020 noch fertig.
Gruß
Vielen Dank für die Antwort.
Das was die Österreichische Firma ausführt, wird heuer 2020 noch fertig.
Gruß
Musketier31.08.20 10:44
Da liegt mal verkehrt.
Im USTG wird unterschieden nach Lieferung und sonstigen Leistungen.
Die Fensterlieferung ist also komplett anders zu behandeln, als eine Bauleistung, welche als sonstige Leistung zu behandeln ist
Nach §3a (3) Nr. 1 USTG ist der Ort einer sonstigen Leistung, die im Zusammenhang mit einem Grundstück steht, am Belegenheitsort des Grundstücks.
dem zufolge hat ein Österreichischer Bauunternehmer deutsche UST auszuweisen, wenn die Bauleistung in Deutschland ausgeführt wird.
Kleine Ergänzung: Meine Aussage trifft natürlich nur auf einen GU/GÜ und nicht auf einen Bauträger zu.
Der Bauträger würde keine UST ausweisen.
Im USTG wird unterschieden nach Lieferung und sonstigen Leistungen.
Die Fensterlieferung ist also komplett anders zu behandeln, als eine Bauleistung, welche als sonstige Leistung zu behandeln ist
Nach §3a (3) Nr. 1 USTG ist der Ort einer sonstigen Leistung, die im Zusammenhang mit einem Grundstück steht, am Belegenheitsort des Grundstücks.
dem zufolge hat ein Österreichischer Bauunternehmer deutsche UST auszuweisen, wenn die Bauleistung in Deutschland ausgeführt wird.
Kleine Ergänzung: Meine Aussage trifft natürlich nur auf einen GU/GÜ und nicht auf einen Bauträger zu.
Der Bauträger würde keine UST ausweisen.
nordanney31.08.20 10:57
: Stimmt. Hab noch mal nachgelesen. Das Finanzamt München ist für den Öschi zuständig.
11ant31.08.20 11:53
Eine Bauleistung wird auf einer Baustelle erbracht, insofern sollte der Gelangensnachweis einfach zu erbringen sein. Ich gehe davon aus, daß der Bauherr in Deutschland steuerpflichtig und nicht wiederum Österreicher ist, denn dann könnte man bei der Aktion leicht wahnsinnig werden
Ähnliche Themen