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ᐅ Muss ein Mieter neue Fernsehkabel (Aufputz) dulden?


Erstellt am: 18.10.16 22:14

BauPaar18.10.16 22:14
Moin allerseits,

aus aktuellem Anlass kam eben die Diskussion auf, ob ein Mieter eine "Hauskabelnetzerneuerung" derart Dulden muss, dass (zwecks Rueckkanaltauglichkeit jetzt sternfoermig) alles neu verlegt wird, und zwar innerhalb der Wohnung "quer durch die halbe Hütte" Aufputz? Und dann auch noch mit einer Reduzierung von zwei auf eine "Steckdosen" (waren eher nur Kabelauslässe)? Oder gibt es da so eine Art "Bestandsschutz"?

Die Massnahme wurde lediglich per Aushang angekündigt, *nicht* explizit als Modernisierungsmassnahme! Es sollen durch einen ehemaligen Schornstein, der nun als Kabelschacht freigegeben sein soll, die Kabel bis in die Wohnungen gezogen werden - bei der Betroffenen allerdings vom einen Ende des Schlafzimmers quer durch selbiges (um eine Tür herum) zur Steckdose und dann noch durch die Wand in's Wohnzimmer.

Die Fragestellung ist nun, ob der Mieter das dulden muss, oder ob eine Verlegung auf "altem" Kabelweg erzwungen werden könnte? Und vor allem, ob die bisherigen *zwei* Fernseher nun nur noch ueber *eine* Dose versorgt werden 'dürfen', und der Mieter sich somit den 2. Anschluss auf eigene Kosten herstellen lassen müsste (Fachfirma, ggf auch "Weiche" mit Kabel zum 2. Gerät?), oder ob der Vermieter wieder zwei Anschlussdosen installieren müsste?

Nach einigen gegoogelten Urteilen lässt sich die Aufputzverlegung wohl nicht vermeiden das wäre dann wohl die Kröte die man noch schlucken würde...
HilfeHilfe19.10.16 07:41
wenn das google sagt warum fragst du,.,,,,
BauPaar19.10.16 10:33
weil Tante G. zB nichts zum Thema "2 Anschlüsse" gesagt hat...
HilfeHilfe19.10.16 10:49
das ist Mietrecht, wenn du eine entsprechende RSV hast solltest du dich da schlau machen. in meinen Mietwohnungen habe ich überall nur einen gehabt
DG19.10.16 11:02
War die zweite Dose in einem anderen Zimmer? Wenn nicht, halten sich die Mehrkosten wohl schwer im Rahmen und das hat man dann wohl schneller mit dem Vermieter direkt geklärt als hier bzw. über den Rechtsweg. Fraglich ist auch, ob eine zweite Dose heute überhaupt noch nötig ist bzw. welchen Zweck die mal hatte.

MfG
Dirk Grafe
BauPaar19.10.16 11:11
ja, die Dose ist im Nachbarzimmer, installationsmaessig ist das kein wirklicher Aufwand, einmal durch die Wand und fertig - aber man kann/soll/darf ja nicht (mehr) einfach zwei Geräte an einer Dose anschliessen, habe ich gelesen, also ist doch die Frage ob dann zwei Kabel vom Verstaerker in die Wohnung müssen?
dosevermieterkabelwohnung