ᐅ Mindestgrundstücksgröße, nur Bauland oder auch "Wiese"
Erstellt am: 30.04.14 18:57
N
Neubau_heute?01.05.14 16:52das gehört auch uns..von daher ist das so gesehen kein Problem..aber danke!
Hallo,
ich würde noch mal mit der Gemeinde sprechen, insbesondere §31 Baugesetzbuch spielt Euch in die Karten, weil Euer Fall zwar den Festsetzungen widerspricht, aber dennoch nicht so stark abweicht, dass darunter Personen oder der Ort an sich leiden würde.
Mit Zustimmung der Nachbarn könnte das gehen, wäre zumindest für die Gemeinde ein Argument, das die Gemeinde auch nicht so ohne weiteres aus der Welt schaffen kann.
MfG
Dirk Grafe
ich würde noch mal mit der Gemeinde sprechen, insbesondere §31 Baugesetzbuch spielt Euch in die Karten, weil Euer Fall zwar den Festsetzungen widerspricht, aber dennoch nicht so stark abweicht, dass darunter Personen oder der Ort an sich leiden würde.
Mit Zustimmung der Nachbarn könnte das gehen, wäre zumindest für die Gemeinde ein Argument, das die Gemeinde auch nicht so ohne weiteres aus der Welt schaffen kann.
MfG
Dirk Grafe
Die 1000qm Grundstück müssen, so wie es im Bebauungsplan steht, auch innerhalb des B-Plans liegen. (Ob die Bebauung nun noch darin liegt oder nicht ist ja Nebenschauplatz). Die 1000qm bekommst du nicht rein, weil der Bebauungsplan Westlich endet. Damit ist und bleibt das vorerst die rechtliche Grundlage für deine Gemeinde die Vorhaben abzulehnen. Denn der Bebauungsplan ist so wie er aktuell ist ein rechtskräftig und damit der rechtliche Grund dein Vorhaben abzulehnen. Die bleibt entweder auf Knien zu betteln das seitens der Entscheider zu ändern oder die fehlenden qm zur Erfüllung vom Land des Betriebs abzuzwacken. Grundsätzlich ist zudem das Baufenster zu beachten.
Ähnliche Themen