Mindestanforderungen an Straßenzustand

5,00 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Mindestanforderungen an Straßenzustand
>> Zum 1. Beitrag <<

T

toxicmolotof

Die Frage neben "wer muss sich kümmern" ist auch immer "Wer bezahlt es". Und wenn man Pech hat lautet die Antwort: Der Anlieger.

Dennoch sollte man sein Grundstück erreichen können. Evtl. Die Fahrzeugart wechseln?
 
E

Egon12

Aber bitte dran denken, dass die Anlieger bei einem fälligen Ausbau der Straße in erheblichem Maße an den Kosten beteiligt werden.....erheblich heißt je nach Straßenausbausatzung und örtlichen Gegebenheiten ein fünfstelliger Wert.

Vielleicht solltet ihr euch damit begnügen, dass nur mit Splitt nachgebessert wird.
 
11ant

11ant

Dennoch sollte man sein Grundstück erreichen können. Evtl. Die Fahrzeugart wechseln?
Deutsche Straßen sind zuweilen nur im SUV zu ertragen ;-)

Frage neben "wer muss sich kümmern" ist auch immer "Wer bezahlt es". Und wenn man Pech hat lautet die Antwort: Der Anlieger.
Vielleicht solltet ihr euch damit begnügen, dass nur mit Splitt nachgebessert wird.
Die Darstellung klingt nach Anliegerstraße (?) - da könnte es möglich und billiger sein, sie zwar öffentlich zu belassen, aber sich als Nachbarnverein von der Gemeinde damit beleihen zu lassen, die Unterhaltung in Eigenregie zu besorgen. Einfach mal die richtigen Leute ansprechen - in fast jeden Gemeinderat verirren sich auch mal Leute, die nicht dumm sind.
 
T

Traumfaenger

in fast jeden Gemeinderat verirren sich auch mal Leute, die nicht dumm sind.
Ist das Deine Theorie oder hast Du das in der Praxis auch schon mal beobachten können? Für mein Empfinden sind es ganz überwiegend Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, da andere gar nicht so viel (Arbeits-)zeit abzweigen können um sich für den Gemeinderat zu engagieren :-D Man schaue sich nur die Berufe der Volksvertreter an. *duckundweg*
 
11ant

11ant

Ja, das ist meine praktische Beobachtung - und Dein Empfinden ist nach meiner Kenntnis nicht zutreffend, was Gemeinderäte (also Parlamentarier auf Ortsgemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreisebene) anbelangt, jedoch zum größten Teil auf ehrenamtliche Ortsbürgermeister. Deren notwendigen Freistellungsumfang machen tatsächlich fast nur öffentliche Dienstherren mit. In Gemeinderäten trifft man häufiger Beschäftigte aus Sozialberufen (und von kirchlichen Trägern), Rechtsanwälte, Versicherungsagenten und Rentner. Des Weiteren Hausfrauen (praktisch nur dort, schon in Länderparlamenten kaum noch) und, als Gemeinsamkeit mit dem Bundestag, Lehrer. Verwaltungsbeamte naturgemäß eher selten, außer solchen bei der Polizei, und auch viele verwaltungstätige Bundeswehrbeschäftigte. Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden und einen Geschäftsführer, also zwei Vordenker, und tauscht sich in Fraktionssitzungen aus. Dennoch sticht immer wieder manche Ratsmitglieder der Hafer, ihr eigenes Hirn zu benutzen. Und über die kann man tatsächlich dann auch ihre Fraktion mit Realitätsgedanken infiltrieren.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3131 Themen mit insgesamt 42372 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben