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ᐅ Meinung zu Grundstück erbeten (grenzt einseitig an Waldstück)


Erstellt am: 24.07.18 09:40

Sneets24.07.18 09:40
Hallo zusammen,

meine Familie und ich sind auf Grundstücks-Suche, und haben nun ein für uns passendes Baugrundstück gefunden. Gerne würden wir aber nochmal die Meinung von erfahrenen Leuten einholen, die vielleicht eher spezifische Vor- und Nachteile erkennen, and die wir momentan gar nicht denken.

Wir waren eigentlich auf der Suche nach einem relativ großen, naturnahen, nicht komplett umbauten Altbestands-Grundstück, da wir es vermeiden wollen, von Nachbarhäusern "umzingelt" zu werden. Daher war eigentlich das Thema "Neubaugebiet" für uns raus, bis wir auf folgendes Grundstück gestoßen sind (südlich des Fußwegs):

Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäudeflächen, Straßenführung und Bäumen

Luftaufnahme eines Grundstücks mit gelben Parzellenumrissen


Zur Nordseite ein Fußweg, der für etwas Zusatz-Puffer zum Nachbargrundstück sorgt, und zum Westen hin grenzt der Bauplatz direkt an einen kleinen Wald. Das ist sicherlich Geschmackssache, und wird zu verstärktem Laubsammeln im Herbst führen ;-) Aber wir empfinden das als Pluspunkt, weil 1) das Gebiet zum Westen hin nicht erweitert werden kann, und 2) ein grünes Dach im westlichen Teil des Gartens dadurch bereits vorhanden ist.

Folgende Pro&Contras haben wir auf unserer Liste:
Pro:
Fußweg wirkt als Puffer
Waldstück verströmt schönen Natureindruck
Viel Platz (über 800qm)
Relativ flach

Contra:
Schattenwurf und Laubabwurf durch Wald
Fußweg führt seitlich und hinten am Grundstück vorbei...evtl. störend?


Habt ihr Input für uns? Irgendetwas, worauf man achten müsste bzw. was man noch klären sollte? Bisher habe ich herausgefunden, dass der hinter dem Grundstück verlaufende Fußweg ohne Beleuchtung geplant ist, störende Lichtverschmutzung also wohl nicht zu erwarten ist.

Danke schonmal!
Markus
kaho67424.07.18 09:55
Da gibt es sicher schlechtere Grundstücke.

Wie breit ist es denn? Euer Nachbar ist im Süden und darf 2 Geschosse bauen, wenn ich das richtig sehe. Das sollte man bedenken. Wenn es also nur 15 breit ist, könnte das ganz schön nah sein. Wenn dann der Wald im Westen noch die Abendsonne nimmt, wird's dunkel im Winter. Aber im Winter sitzt man wenig auf der Terrasse, also nicht gleich Angst kriegen.

Bäume in der Nähe sind immer einen Pluspunkt. Wenn ich die Hitze gerade draußen sehe, wär ich froh über den Blätterwald.
Fußweg könnte natürlich etwas nerven, wenn da alle in den Wald rennen mit ihren Hunden. Dramatisch find ich das aber nicht. Schöne Hecke hin, dann passt das. 🙂
Sneets24.07.18 10:00
Hallo Katja,
vielen Dank schonmal für die Meinung!
Das Grundstück ist ca. 20 Meter breit und 40 Meter lang. Hier ein Auszug aus dem Bebauungsplan:

Technische Bauvorschriften zu Dachgauben, Abständen und Gebäudemaßen als Textdiagramm

Unser Grundstück ist "bergseitig", Talseite ist Richtung Osten.
Zaba1224.07.18 10:01
Contra:
- Fussweg muss wahrscheinlich von euch im Winter von Schnee befreit und geräumt werden, da angrenzend an euer Grundstück.
Sneets24.07.18 10:06
Zaba12 schrieb:
Contra:
- Fussweg muss wahrscheinlich von euch im Winter von Schnee befreit und geräumt werden, da angrenzend an euer Grundstück.
Hallo Zaba,
das wäre tatsächlich noch ein zu klärender Punkt, wobei in der örtlichen Straßenreinigungssatzung folgendes steht:
"§ 11 Sicherungsfläche: Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn."

Somit würde ich das so verstehen, dass ich nur für den straßenseitigen Gehweg verantwortlich wäre? Zumal der Fußweg laut Bebauungsplan auch eine eigene Flurnummer bekommen hat - das sieht für mich tendenziell eher so aus, als wäre das so ein typischer Durchgangsweg, wo evtl. ein "Wird nicht gestreut"-Warnschild angebracht wird.
Zaba1224.07.18 10:09
Sneets schrieb:
Hallo Zaba,
das wäre tatsächlich noch ein zu klärender Punkt, wobei in der örtlichen Straßenreinigungssatzung folgendes steht:
"§ 11 Sicherungsfläche: Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn."

Somit würde ich das so verstehen, dass ich nur für den straßenseitigen Gehweg verantwortlich wäre? Zumal der Fußweg laut Bebauungsplan auch eine eigene Flurnummer bekommen hat - das sieht für mich tendenziell eher so aus, als wäre das so ein typischer Durchgangsweg, wo evtl. ein "Wird nicht gestreut"-Warnschild angebracht wird.
Musst du mit dem Bauamt klären.

....und schriftlich festhalten. Nicht per Tel.
grundstückfußweg