ᐅ Mein Grundstück, gemeinsam Bauen
Erstellt am: 18.06.2019 16:26
HilfeHilfe 19.06.2019 16:03
Noelmaxim schrieb:
Null Klärung, es kann unsererseits keine geben!
Notar/Anwalt und gut ist, es kann keine andere Antwort geben, zumindest wenn man eine zielführende Hilfestellung geben möchte.
Heißt ja nicht, dass weiter Sichtweisen gepostet werden dürfen und/oder gehadert und gefaselt wird.Nochmal , die Bank wird’s trotzdem nicht interessieren sie hat einen Rechtsvertrag mit den Darlehensnehmern und eine Sicherheit . Sowas nennt persönliche und dingliche Haftung. Was beide im Innenverhältnis regeln im Fall einer Trennung hat 0,0 Einfluss auf das Vorgehen der Bank. Sie wird auch den ein oder anderen bevorzugen Noelmaxim 19.06.2019 17:50
HilfeHilfe schrieb:
Nochmal , die Bank wird’s trotzdem nicht interessieren sie hat einen Rechtsvertrag mit den Darlehensnehmern und eine Sicherheit . Sowas nennt persönliche und dingliche Haftung. Was beide im Innenverhältnis regeln im Fall einer Trennung hat 0,0 Einfluss auf das Vorgehen der Bank. Sie wird auch den ein oder anderen bevorzugenNiemand tauscht eine gute Sicherheit gegen eine schlechtere Sicherheit, nur darum geht es doch überhaupt nicht! Dieses Problem 2 Darlehensnehmer, was die Regel ist, und Trennung stellt sich doch immer.
Das Kernproblem ist hier ein ganz anderes, die Antwort haben wir doch jetzt.
Altai 19.06.2019 17:52
Solange die Ehe kinderlos ist, erben im Falle des Todes eines Partners auch dessen Eltern oder Geschwister. Also auch im Fall der Heirat kommt man ggf um ein Testament nicht herum.
HilfeHilfe 19.06.2019 18:09
Noelmaxim schrieb:
Niemand tauscht eine gute Sicherheit gegen eine schlechtere Sicherheit, nur darum geht es doch überhaupt nicht! Dieses Problem 2 Darlehensnehmer, was die Regel ist, und Trennung stellt sich doch immer.
Das Kernproblem ist hier ein ganz anderes, die Antwort haben wir doch jetzt.Hör mal der TE fragt eingangs das er sich wappnen will damit keiner ein Verlierer ist . Deswegen meine Warnung , egal was man vereinbart es die Bank 0 interessiert . zB kann man reinschreiben der der drin bleibt übernimmt das Darlehen. Würde so zB nicht funktionieren . Noelmaxim 19.06.2019 18:21
HilfeHilfe schrieb:
Hör mal der TE fragt eingangs das er sich wappnen will damit keiner ein Verlierer ist . Deswegen meine Warnung , egal was man vereinbart es die Bank 0 interessiert . zB kann man reinschreiben der der drin bleibt übernimmt das Darlehen. Würde so zB nicht funktionieren .Es ist alles beschrieben und gesagt.
Wenn du mit ihm eine Diskussion führen willst, wie sinnvoll eine Mitdarlehensnehmerschaft ist, mach es, denke aber, im Kern geht es um mehr und dazu habe ich geschrieben, was zu tun ist!