ᐅ Mehrzuteilung bei der Umlegung
Erstellt am: 07.04.19 20:25
Escroda 07.04.19 22:56
Fuchur schrieb:
ist der Eigentümer KönigNicht, wenn es um Baulandumlegung geht. Fuchur schrieb:
Genauso wenig wie du zum Vekrauf gezwungen werden kannstDas ist im Umlegungsverfahren nicht so kompliziert. Selbstverständlich ist man bemüht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Daher wird ja auch verhandelt. Aber ein einzelner uneinsichtiger Umlegungsbeteiligter kann das Verfahren nicht verhindern.Fuchur schrieb:
die aufgestellten Spielregeln sind eher die Wunschvorstellung der GemeindeDie Spielregeln stehen im vierten Teil des Baugesetzbuch. Fuchur schrieb:
Und damit müssen es auch zwei Geschäfte seinNein. Umlegung funktioniert anders. Man wirft sein Grundstück ein und die Gemeinde entscheidet, ob nach Werten oder nach Flächen neu verteilt wird.Gibt es denn überhaupt schon einen rechtskräftigen Bebauungsplan? Wenn nicht, sind wir noch in der Sondierungsphase der Gemeinde, die bei jetzt schon erkennbaren Widerständen, dort vermutlich eine weitere Planung nicht weiterverfolgen würde und damit das Grundstück niemals zu Bauland wird.
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