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ᐅ Marktwertabweichung bei Grundstücksverkauf in der Familie möglich?

Erstellt am: 06.01.21 19:36
R
rpc
Guten Abend,

ich stelle mir die Frage, in wie weit vom aktuellen Marktwert, beim Verkauf eines Grundstücks innerhalb der Familie ( Eltern - Sohn ) abgewichen werden darf?
Wieviel günstiger darf das Grundstück an mich Verkauft werden?
Gibt es da eine Faustformel wie z.B. bis zu 25 % ?

Meine Eltern verkaufen mir ein Grundstück, darauf möchte ich in nächster Zeit bauen. Es besteht aber noch ein Darlehen, das nur so beendet bzw. abgelößt werden kann. Versuche mit dem Finanzierungspartner anders einig zu werden, verliefen im Sand. Eigentlich sollte das Grundstück an mich verschenkt werden.

Grüße
Tolentino07.01.21 15:02
Muss Sie nur bei dem weiter oben zitiertem berechtigtem Interesse an einer anderweitigen wirtschaftlichen Verwendung.
Was so ein berechtigtes Interesse ist, ist eben nicht fest definiert. Als Bsp. Ist immer der Verkauf gemeint und nur diesen akzeptieren wohl Banken und andere Institutionelle Darlehensgeber ohne sich zu streiten.
Ich wollte z.B. meine ETW vermieten und neu beleihen und den Kredit umschulden. Dies hat die ING aber auch nicht akzeptiert. Der KfW Anteil hat dann zum Glück der neuen Bank gereicht für das Gesamtvorhaben...
N
nordanney
07.01.21 15:14
apokolok schrieb:

Aber ist das Vorgehen der Versicherung überhaupt rechtens?
Wenn das so ginge, würde ja niemals eine Grundschuld gelöscht werden.
Logischerweise hat die Bank doch nur solange ein Recht auf die Grundschuld, wie eben der Kredit nicht zurückgezahlt ist. Wenn ich der Bank nun anbiete, den Kredit zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen, muss sie das doch auch annehmen und entsprechend auch die Löschung bewilligen.
Nein. Muss sie nicht. Darauf gibt es keinen Anspruch - nur bei Verkauf. Weiteres berechtigtes Interesse ist mir seit meiner Ausbildung praktisch noch nie über den Weg gelaufen - also seit Anfang der 90er.
W
WilderSueden
07.01.21 17:55
apokolok schrieb:

Logischerweise hat die Bank doch nur solange ein Recht auf die Grundschuld, wie eben der Kredit nicht zurückgezahlt ist. Wenn ich der Bank nun anbiete, den Kredit zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung zu tilgen, muss sie das doch auch annehmen und entsprechend auch die Löschung bewilligen.
Du hast einen Vertrag über X Jahre abgeschlossen und die Bank möchte dass du dich dran hältst. In dem Fall ist der TE derjenige der den Vertrag ändern will. Dass die Bank neben dem Geld für diesen konkreten Kredit noch andere Ziele verfolgt ist zwar ärgerlich aber nicht relevant
kreditvertrag