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ᐅ Mangelhafte Bauleitung - Gutachter bestätigte dies


Erstellt am: 17.11.17 09:08

ypg17.11.17 21:42
Das liest sich nicht gut 🙁

Ab wann fing denn das schlechte Gefühl an? Da hättet Ihr schon den Bauleiter des Hauses verweisen sollen.

Alles weitere über den RA, hoffentlich ein Fach- und kein Familienanwalt?
Nordlys17.11.17 21:48
Knallkörper schrieb:
Eingezogen ohne Abnahme? Schwerer Fehler.

Das sagt sich so flapsig. Wo sollen sie denn wohnen?
Knallkörper17.11.17 21:52
Woanders. Lieber 3 Monate länger zur Miete, als stillschweigende Abnahme samt für den Laien unüberschaubarem finanziellen Risiko.
Otus1117.11.17 23:21
Knallkörper schrieb:
Eingezogen ohne Abnahme? Schwerer Fehler.
Nö.
BGH: Ohne objektive Abnahmerreife auch keine Abnahme(erklärung).

Von VOB/B ist nicht auszugehen.
Knallkörper17.11.17 23:23
Die vermuteten Fehler des BL begründen aber nicht automatisch das Fehlen der objektiven Abnahmereife, oder?
Jetset20.11.17 08:08
Naja,
es ist noch nicht alles abgenommen.
Und seine arbeit ja auch nicht.
Die Problematik ist das der Architekt ja die Gewerke mit uns zusammen abnimmt und er selber offensichtlich viele dinge einfach nicht bemängelt oder runter spielt.
WIR müssen ständig darauf hinweisen dabei sollte er uns ja eigentlich für die einwandfreie ausführung der gemachten arbeiten zur seite stehen. Er sollte Mängel sehen die wir als Laien nicht sehen und die Handwerker darauf hinweisen. Oder sehe ich das falsch??
Man hat eher den Eindruck das er das ganze möglichst schnell und ohne großen Papierkram abschliessen will.
Weiteres kleines Beispiel vom Wochenende....Wir haben Ihn mit Foto darauf hingewiesen das die halbe Garage noch mit Baumüll voll liegt und das die Handwerker das bitte abholen sollen.
Antwort war dann....Man könne den Müll nicht zuweisen und im Anhang hat er ein Angebot mit geschickt von einer Entsorgungsfirma die das ganze für 200 Euro abholen würde....natürlich auf unsere Kosten .:X
Es handelt sich bei dem Müll um Dämmmaterial, Bitumenfarbe etc....was man schon dem Dachdecker und dem Rohbauer zu Ordnen kann....aber da müsste man diese ja wieder kontaktieren.....das wäre ja wieder Aufwand.
Unser RA ist für Baurecht. vertritt uns allerdings zur Zeit lediglich gegen die Malerfirma. Die Bauleitung haben wir bisher bei Ihm nicht bemängelt da wir nicht wissen wie die Chancen dagegen stehen wenn bisher keine Schriftlichen aufforderungen vorliegen.
Wir überlegen bereits zur finalen Abnahme einen weiteren Gutachter hinzu zu ziehen.....Der natürlich auch wieder kostet....und das wo wir ja eigentlich schon den Architekten dafür bezahlen.....