ᐅ Maklerprovision bei Finanzierungsvorbehalt
Erstellt am: 16.05.2019 09:48
Gausek 16.05.2019 10:27
Nein, keine ernsthaften Bedenken. Bonität ist da. Nur kann natürlich schon ein falscher Schufaeintrag zur Ablehnung führen. Oder etwas anderes unvorhergesehenes. Da wäre es dann schade, wenn ein mittlerer 5-stelliger Betrag durchs Ofenrohr verschwindet.
Zaba12 16.05.2019 10:36
Gausek schrieb:
Im Kaufvertrag steht "Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, falls er keine Finanzierungszusage erhält".
Zur Maklerprovision steht im Kaufvertrag nur, dass der Vertrag unter Mitwirkung des Maklerbüros XYZ zustande gekommen ist und die 6% zu zahlen sind.
Ist das irgendwie erhellend?Da steht doch deine Antwort. Hast Du die Rechnung vom Makler schon bekommen? Denn der wird nicht darauf warten bis deine Finanzierung durch ist. Die Finanzierung ist ja nicht seine Problem. Hast halt die falsche Reihenfolge gewählt. Aber schreibst ja selbst das dein Finanzierung kein Problem sein wird.
Sonst hilft nur Kulanz des Maklers (bei Kulanz wäre er schön blöd) oder Lehrgeld.
Gausek 16.05.2019 10:44
Hat jemand wirklich Ahnung von diesen Themen und kann seine Antwort juristisch begründen. Bitte keine Bauchmeinungen. Danke.
HilfeHilfe 16.05.2019 10:54
Gausek schrieb:
Hat jemand wirklich Ahnung von diesen Themen und kann seine Antwort juristisch begründen. Bitte keine Bauchmeinungen. Danke.Um was geht es dir nun ?! Kontaktiere einen RA und kein kostenloses Forum . Dann kriegst du keine Bauchmeinung nordanney 16.05.2019 10:57
Juristische Laienantwort eine Immobilienbankers (Jura im Studium ist schon so lange her ):
Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, der Grundlage für die verdiente Maklerprovision ist. Das Rücktrittsrecht ist eine auflösende Bedingung, die gem. Deiner Angabe nichts daran ändert, dass der Makler seine Courtage verdient hat (zumindest scheint es ja keinen entsprechenden Passus im KV zu geben).
Anders wäre es gewesen, wenn die Finanzierungszusage der Bank eine aufschiebende Bedingung gewesen wäre. Sprich, der KV wäre so lange schwebend, bis Du die Finanzierung hast. Dann hätte der Makler noch keinen Provisionsanspruch gehabt.
Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, der Grundlage für die verdiente Maklerprovision ist. Das Rücktrittsrecht ist eine auflösende Bedingung, die gem. Deiner Angabe nichts daran ändert, dass der Makler seine Courtage verdient hat (zumindest scheint es ja keinen entsprechenden Passus im KV zu geben).
Anders wäre es gewesen, wenn die Finanzierungszusage der Bank eine aufschiebende Bedingung gewesen wäre. Sprich, der KV wäre so lange schwebend, bis Du die Finanzierung hast. Dann hätte der Makler noch keinen Provisionsanspruch gehabt.
Gausek 16.05.2019 11:00
Ich kontaktiere ein Forum um fachlichen Rat zu bekommen. Wenn ich paar Hunderd Euro zum Anwalt tragen möchte, dann werde ich das machen. Das heißt nicht, dass sich jeder dazu eingeladen fühlen muss irgendeine Meinung, ein Bauchgefühl, das Wetter oder allgemeinen Gedanken oder sonst was beizusteuern was nichts zur Erhellung beiträgt.
Wenn man nichts relevantes oder belastbares zum Thema zu sagen hat, kann man doch auch einfach mal ein Thema lesen ohne es kommentieren zu müssen. So halte ich das normalerweise. Ist ja nicht böse gemeint, frage mich nur wem das am Ende nutzen soll wenn kaum was zum Thema rumkommt?
Wenn man nichts relevantes oder belastbares zum Thema zu sagen hat, kann man doch auch einfach mal ein Thema lesen ohne es kommentieren zu müssen. So halte ich das normalerweise. Ist ja nicht böse gemeint, frage mich nur wem das am Ende nutzen soll wenn kaum was zum Thema rumkommt?
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