ᐅ Maklergebühr trotz Privatverkauf fällig?
Erstellt am: 03.06.11 10:51
Stein auf Stein 07.07.11 11:42
Bauexperte schrieb:
Hallo Claudia,
Nein, wenn der Maklervertrag tatsächlich aufgehoben ist, kann seitens der Sparkasse bei Verkauf des Einfamilienhaus durch den Eigentümer keine Courtage mehr verlangt werden.Abschluss eines Vertrags nach dem ursprünglichen Scheitern der KaufverhandlungenHat der Nachweismakler seinem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen und wirkt sich der Nachweis beim Abschluss dieses Vertrages, der in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, aus, kann die Profisionspflicht nicht mit der Erwägung verneint werden, der Nachweis sei keine wesentliche Maklerleistung gewesen. Dies gilt auch dann, wenn die Verhandlungen des Maklerkunden mit dem unverändert Verkaufsbereiten Verkäufer zunächst scheitern und erst aufgrund einer Anzeige des Verkäufers erneut aufgenommen werden. (BGH, Urt. 25.02.1999 – III ZR 191/98).
Claudia56 07.07.11 11:59
UPS,
das ist genau das Behördendeutsch, das ich nicht so ganz verstehe!
Zitat: Hat der Nachweismakler seinem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen und wirkt sich der Nachweis beim Abschluss dieses Vertrages, der in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, aus ...
Was ist damit gemeint? Dieser Nachweis (bin mir nicht so genau sicher was das ist) bestand darin, dass wir uns die Unterlagen über das Haus haben schicken lassen und dann auf Grund der Beschreibung uns nicht weiter gerührt haben (Damals noch zu teuer, auch durch die Maklergebühr). Wir haben das Haus weder besichtigt, noch nochmals angerufen (auch der Makler hat sich nicht mehr gerührt) noch sonst etwas getan haben, um eine Kaufabsicht anzudeuten. In den Unterlagen, die ich schon lange entsorgt habe, standen soweit ich weiß, weder Anschrift, noch Name, noch eine Tel.-Nummer vom Verkäufer (Eigentlich steht diese Angaben ja in keinem Exposé). Wir haben auch keine Kaufverhandlungen geführt.
Die erste Besichtigung kam allein durch die Anzeige zustande.
Jetzt bin ich doch recht verunsichert.
Danke für die Hinweise Claudia
das ist genau das Behördendeutsch, das ich nicht so ganz verstehe!
Zitat: Hat der Nachweismakler seinem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen und wirkt sich der Nachweis beim Abschluss dieses Vertrages, der in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, aus ...
Was ist damit gemeint? Dieser Nachweis (bin mir nicht so genau sicher was das ist) bestand darin, dass wir uns die Unterlagen über das Haus haben schicken lassen und dann auf Grund der Beschreibung uns nicht weiter gerührt haben (Damals noch zu teuer, auch durch die Maklergebühr). Wir haben das Haus weder besichtigt, noch nochmals angerufen (auch der Makler hat sich nicht mehr gerührt) noch sonst etwas getan haben, um eine Kaufabsicht anzudeuten. In den Unterlagen, die ich schon lange entsorgt habe, standen soweit ich weiß, weder Anschrift, noch Name, noch eine Tel.-Nummer vom Verkäufer (Eigentlich steht diese Angaben ja in keinem Exposé). Wir haben auch keine Kaufverhandlungen geführt.
Die erste Besichtigung kam allein durch die Anzeige zustande.
Jetzt bin ich doch recht verunsichert.
Danke für die Hinweise Claudia
Stein auf Stein 07.07.11 12:07
Hallo Claudia,
ich wollte dir damit nur zeigen, das es nicht so einfach ist. Rechtauskünfte nur beim Anwalt.
Aber ich kann dir sagen, wenn der Makler aktiv geworden ist und ein Verkäufer oder Käufer durch seine Aktivitäten auch nur irgendwie zusammen gekommen sind kann es passieren, das er Anspruch auf Provision hat.
Nun gerate nicht gleich in Panik, sondern Plane es einfach in die Finanzierung mit ein. (variables Darlehen) Das kannst du in der Regel monatlich zurückzahlen, wenn es schlecht läuft.
Auf der anderen Seite, wenn der Makler seine Job gemacht hat?????
Nun wollen wir auch fair bleiben.
Liebe Grüße
Helge
ich wollte dir damit nur zeigen, das es nicht so einfach ist. Rechtauskünfte nur beim Anwalt.
Aber ich kann dir sagen, wenn der Makler aktiv geworden ist und ein Verkäufer oder Käufer durch seine Aktivitäten auch nur irgendwie zusammen gekommen sind kann es passieren, das er Anspruch auf Provision hat.
Nun gerate nicht gleich in Panik, sondern Plane es einfach in die Finanzierung mit ein. (variables Darlehen) Das kannst du in der Regel monatlich zurückzahlen, wenn es schlecht läuft.
Auf der anderen Seite, wenn der Makler seine Job gemacht hat?????
Nun wollen wir auch fair bleiben.
Liebe Grüße
Helge
Bauexperte 08.07.11 10:26
Hallo Claudia,
Freundliche Grüße
Claudia56 schrieb:Einfach übersetzt: wenn ein Makler Dir Unterlagen über ein Objekt sendet und Du es in einem Zeitraum 4-6 Wochen nach Ablauf seiner Verpflichtung zu den selben Konditionen kaufst
Zitat: Hat der Nachweismakler seinem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen und wirkt sich der Nachweis beim Abschluss dieses Vertrages, der in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, aus ... Was ist damit gemeint?
Claudia56 schrieb:Wichtig ist - wie ich bereits in der früheren Antwort geschrieben habe - ob es parallel zur privaten Anzeige noch eine Beauftragung des/eines Maklers gab. Wenn sich die Parameter - also Preis, Maklerbindung - geändert haben, handelt es sich um ein neues Angebot und Du mußt nach menschlichem Ermessen keine Maklergebühr an den fraglichen Makler entrichten. Laß´ Dich nicht verrückt machen ... im Zweifelsfall den Verkäufer fragen und sich seine Aussage (keine Maklerbindung) schriftlich bestätigen lassen. Dann ist eh alles in trockenen Tüchern für Dich
Die erste Besichtigung kam allein durch die Anzeige zustande.
Freundliche Grüße