ᐅ Machbarkeit Bauvorhaben. Eigenkapital 50'000 Euro
Erstellt am: 29.08.17 21:30
ypg30.08.17 22:30
Jay69 schrieb:
Ypg, wenn sie ein Studium abgeschlossen hätte, würde sie wohl nicht den Angestelltenlehrgang II machen.
ALG II steht bereits für Arbeitslosengeld II [emoji3]...[emoji23] Ach... jemine.... Natürlich (ich klopf mir mal auf die Stirn)
Also, AL wird er bei uns nicht genannt... ich hatte auch gerade vor wenigen Wochen 2 Stellenausschreibungen in der Hand. TV-L, interne Ausschreibung:
Eine E10er, eine E11er -Stelle: Voraussetzungen des Bewerbers: abgeschlossenes externes Studium (Berufsausbildung) sowie! Angestelltenlehrgang 2 (interne Behördenausbildung) oder gleichwertige Ausbildung (das bezieht sich auf die Funktion, die Du schon inne hast, (einige) E9er über einige Jahre wäre bei uns gleichwertig...
Nun, wenn es beim TVöD total anders sein sollte, würde mich wundern.
Aber jetzt wird es zu viel Off Topic, und zu viel Annahmen.
Jay6930.08.17 22:38
Das mag sein, ist aber keine Voraussetzung, die der TV-L oder der TVöD generell z.B. an eine EG 10 oder 11 stellen.
toxicmolotof30.08.17 22:54
Ohne Studium ist bei uns in der EG 9 Hängen im Schacht. Alles was EG 10 oder mehr sein soll, bedarf einen Studium, einem Betriebswirt oder einer vertiefenden Fachqualifikation.
ypg30.08.17 23:12
So ist es: ab E10 Studium (ich häng selbst im Schacht [emoji853])
Bau-Schmidt31.08.17 06:27
Bei 1800,- € netto ist kein Studium vorhanden.
HilfeHilfe31.08.17 07:19
Ihr seid jung und schon Haus. Fleißiger Sparer bei dem Eigenkapital muss ich sagen.
Immer Kinder vor Augen halten, auch wenn ihr jung seid
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