Lichthof/Lichtgraben innerhalb von Baugrenze oder auch außerhalb

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Hallo,

ich hätte eine Frage bez. Lichthof/Lichtgraben. Sind diese nur innerhalb der Baugrenze zulässig oder auch in dem Bereich der Bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, wo z.B. Garagen/Nebenanlage zulässig sind?
Bauplatz befindet sich in Baden-Württemberg. Wer genau nachschauen möchte, siehe beigefügte PDFs. Speziell Bauplatz Nr. 7. Vielen Dank!
 

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NAch § 23 Baunutzungsverordnung gilt: "(3) Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden."

Das ist auch immer eine Ermessensfrage der Baubehörde bzw. abhängig vom Umfang der Überschreitung und ggf. weiteren Aspekten, die aber nur aus der individuellen Planungssituation heraus beurteilt werden können.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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