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Patrick3380
Hallo liebes Forum!
Laut der Landesbauordnung in BaWü muss ein Rettungsfenster "im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein". Kann mir jemand Auskunft geben, ob mit der Bezeichnung "im Lichten" der Rahmenabstand (= bei geöffnetem Fenster) gemeint ist? Oder gilt dies bei geschlossenem Fenster (=Größe der Fensterscheibe)?
DANKE schön!
Laut der Landesbauordnung in BaWü muss ein Rettungsfenster "im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein". Kann mir jemand Auskunft geben, ob mit der Bezeichnung "im Lichten" der Rahmenabstand (= bei geöffnetem Fenster) gemeint ist? Oder gilt dies bei geschlossenem Fenster (=Größe der Fensterscheibe)?
DANKE schön!