ᐅ Lichte Größe Rettungsfenster BaWü
Erstellt am: 21.07.2017 20:33
Patrick3380 21.07.2017 20:33
Hallo liebes Forum!
Laut der Landesbauordnung in BaWü muss ein Rettungsfenster "im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein". Kann mir jemand Auskunft geben, ob mit der Bezeichnung "im Lichten" der Rahmenabstand (= bei geöffnetem Fenster) gemeint ist? Oder gilt dies bei geschlossenem Fenster (=Größe der Fensterscheibe)?
DANKE schön!
Laut der Landesbauordnung in BaWü muss ein Rettungsfenster "im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein". Kann mir jemand Auskunft geben, ob mit der Bezeichnung "im Lichten" der Rahmenabstand (= bei geöffnetem Fenster) gemeint ist? Oder gilt dies bei geschlossenem Fenster (=Größe der Fensterscheibe)?
DANKE schön!
11ant 21.07.2017 21:44
Es ist das, was bei der Tür "Durchgangsbreite /-höhe" heißen würde. Also wenn du den Flügel aufklappst, ist oben, unten und an einer Seite der Rahmen die Grenze, und an der anderen Seite nimmt noch der aufgeschwenkte Flügel etwas Platz ein. Wie dick man sein könnte, um sich durch diese Öffnung dazwischen hinauszuquetschen, das ist gemeint. Die Scheibe ist nicht erheblich, man geht beim Rettungsfenster nicht vom Einschlagen der Scheibe aus, sondern vom Öffnen des Flügels.