Lichte Größe Rettungsfenster BaWü

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Patrick3380

Hallo liebes Forum!

Laut der Landesbauordnung in BaWü muss ein Rettungsfenster "im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein". Kann mir jemand Auskunft geben, ob mit der Bezeichnung "im Lichten" der Rahmenabstand (= bei geöffnetem Fenster) gemeint ist? Oder gilt dies bei geschlossenem Fenster (=Größe der Fensterscheibe)?
DANKE schön!
 
11ant

11ant

Es ist das, was bei der Tür "Durchgangsbreite /-höhe" heißen würde. Also wenn du den Flügel aufklappst, ist oben, unten und an einer Seite der Rahmen die Grenze, und an der anderen Seite nimmt noch der aufgeschwenkte Flügel etwas Platz ein. Wie dick man sein könnte, um sich durch diese Öffnung dazwischen hinauszuquetschen, das ist gemeint. Die Scheibe ist nicht erheblich, man geht beim Rettungsfenster nicht vom Einschlagen der Scheibe aus, sondern vom Öffnen des Flügels.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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