ᐅ Leistungsumfang bei Kostenvoranschlag Vermessung
Erstellt am: 01.03.18 12:41
Nordlys schrieb:
Immerhin bis zu 1 zu 5000 in SH. Das ist schon recht brauchbar.Bei Euch im Torfbruch, wo das Werk des Maulwurfs in einer Nacht der höchsten Erhebung des Kilometerquadrates den Rang abläuft, vielleicht. In BW eher nicht.Zu einer vernünftigen Planung gehört eine vernünftige Plangrundlage, u.a. mit einem vollständigen, präzisen Aufmaß der Straßen-, Kanal- und Geländehöhen vom Baugrundstück und den unmittelbaren Nachbarn (s. §4 LBOVVO).
Welche Leistungen genau benötigt werden, ist oft von den örtlichen Gegebenheiten und der Baugenehmigungsbehörde abhängig, daher möchte ich mich Egons Rat anschließen:
Egon12 schrieb:
Einfach zu einem Vermessungsbüro gehen dort Beratung einholen