ᐅ Kurzcheck Finanzierung - Kauf von Privat
Erstellt am: 10.10.15 16:53
mello0011.10.15 18:37
Hier war ich mir bisher sehr sicher dass das geht. Die Ehefrau des Verkäufers lebt z.B. in Deutschland (steht zu 50% im GB) und könnte ihren Ehemann auch ohne Vollmacht einfach vertreten. Der Ehemann müsste dann im Ausland nur bestätigen, z.B. in der Botschaft. Es würde wohl auch durch sonstige Dritte relativ unproblematisch gehen.
Bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.
Uwe8211.10.15 18:38
Genau das ging bei uns ohne Vollmacht nicht. Meine Frau war krank und konnte deswegen nicht erscheinen. Sie hätte später vorbeikommen können und unterschreiben.
mello0011.10.15 18:49
Ich dachte auch bisher, dass nichtmal Käufer oder Verkäufer physisch anwesend sein müssten und sich komplett durch Dritte vertreten lassen können. Ich frage aber nochmal den Notar.
Uwe8211.10.15 20:12
Meines Wissens geht das nur mit einer notariell beglaubigten Vollmacht.
Prosecutor23.10.15 09:03
Sorry, diese Regelung hatte ich übersehen.
Schade, der Text ist zu lang, um ihn hier zu zitieren.
Schade, der Text ist zu lang, um ihn hier zu zitieren.
Musketier23.10.15 09:26
Ich denke die Lösung von ist bewußt so gewählt, dass jeder der Interesse hat, sich den Link selber zusammenstellen kann. Auch wenn die AGBs Links explizit verbieten, unterscheiden wir schon zwischen Links auf Informationsseiten und Links zu Werbezwecken.