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ᐅ Kündigung Wohnung; Vermieter umgezogen ohne neue Adressangabe


Erstellt am: 17.12.11 09:34

churichek03.05.15 15:27
Grundsätzlich wird die Kündigung auf jeden Fall gültig sein. Das Problem ist, Du kannst nicht beweisen, dass Du den Brief eingeworfen hast. Ein Einschreiben wäre hier die deutlich bessere Option gewesen. Ich würde Dir raten mal beim Rechtsanwalt anzurufen oder vielleicht mal direkt den Vermieter anzusprechen. Der wird ja auch über seinen Fehler Bescheid wissen, dass er Dir nicht Bescheid gesagt hat. Da wird man sicher eine Einigung finden. Viel Erfolg!

- Keine Rechtsberatung -
Voki103.05.15 17:10
churichek schrieb:
Grundsätzlich wird die Kündigung auf jeden Fall gültig sein.

Äh, was meinst Du mit "gültig"? Und warum "auf jeden Fall"? Bitte lasse uns an Deinen Gedanken teilhaben. Wo genau soll Dein Beitrag hinführen?

Besonders würde mich interessieren, wie Deinem Vorschlag ".. oder vielleicht mal direkt den Vermieter anzusprechen" umsetzbar sein soll, wenn dieser doch unbekannt verzogen ist.

Weiter würde mich interessieren wie das Finden der "Einigung" aussehen soll, wenn doch die Kündigung "auf jeden Fall gültig sein" soll. Dann wäre eine Einigung doch unerheblich. Oder übersehe ich etwas?

Insgesamt ein wohl nett gemeinter, aber dann doch wohl nicht so hilfreicher Beitrag.
Elina04.05.15 12:21
milkie schrieb:
Ich würde auf der Stadt nachfragen. Die müssen schließlich wissen wo er wohnt (Ummeldung).
Die Adresse werden sie dir nicht geben dürfen aber sie können vielleicht die Kündigung zustellen wenn man ihnen den Sachverhalt erklärt.

Aber selbstverständlich werden die die Adresse herausgeben! Dazu stellt man einfach einen ordentlichen Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister, was ein paar Euro kostet. Die Berechtigung auf Auskunftserteilung wird kein vernünftiger Mensch anzweifeln wollen, da der Fragende schließlich ein Vertragsverhältnis mit dem "Gesuchten" hat. Möglich, daß man dies nachweisen muß, daher würde ich den Mietvertrag mitnehmen.
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