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ᐅ Kündigung Wohnung; Vermieter umgezogen ohne neue Adressangabe


Erstellt am: 17.12.11 09:34

ansgarm7417.12.11 09:34
Man bekommt vom Vermieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit einer Adresse. So geschehen. Nun kündigt man die Wohnung fristgerecht bis zum vierten des übernächsten Monats und wirft den Brief an der bekannten Adresse ein. Nun erfährt man aber, dass der Vermieter umgezogen ist, ohne eine Mitteilung an der Mieter zu machen. Ist die Kündigung gültig. Was muss man machen.
Bauexperte17.12.11 09:53
Hallo,

ansgarm74 schrieb:
... und wirft den Brief an der bekannten Adresse ein. Nun erfährt man aber, dass der Vermieter umgezogen ist, ohne eine Mitteilung an der Mieter zu machen. Ist die Kündigung gültig. Was muss man machen.

Den Brief nochmals ausdrucken und per ERSch an die bis dato bekannte Anschrift schicken; nahezu jeder Mensch hinterläßt auf seinem zuständigen Postamt eine neue Anschrift, an welche die auflaufende Post versendet werden soll.

Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte und das Einschreiben zurückkommt, kannst Du anhand dieser Unterlagen beweisen (ist ein Vermerk darauf, in etwa "unzustellbar zurück"), dass Du - sofern dies zutreffend ist - die Frist gewahrt und im Rahmen Deines Mietvertrages ordentlich gekündigt hast.

PS: Wenn Du eine Rufnummer Deines Vermieters besitzt, versuche diese zu nutzen - vielleicht hat er ja seine Rufnummer mitgenommen und Du kannst über diesen Weg die neue Anschrift erfragen.

Freundliche Grüße
BauPaar25.02.15 20:14
auch wenn das Thema uuuralt ist: Alternativ bei der Mietueberweiung einen entspr. Text einfuegen - wahlweise "bitte Rueckruf" oder "Kuendiguing zum..."
BauPaar25.02.15 20:28
*doppelt* - sorry...
Voki125.02.15 21:19
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Frage der wirksamen Zustellung einer solchen Kündigung ist weitestgehend ausgeurteilt. Danach muss die Kündigung dem wirklich zugehen. Das geschieht i.d.R. durch Einwurf des Briefes in den Briefkasten des Empfängers. Die Beweislast liegt beim Kündigenden, deshalb sollte die Zustellung beweisbar sein, z. B. durch die Versendung eines Einschreibens / Rückschein.

Wird die Kündigung beim Postamt hinterlegt und ein Benachrichtigungsvermerk eingeworfen / angeklebt, so gilt die Kündigung als nicht zugestellt. Selbiges gilt für die Rücksendung der Kündigung wegen fehlender Zustellbarkeit.

Die Kündigung ist damit unwirksam. Es kommt nicht auf den Versand an, sondern auf den Zugang.

Ganz ungeeignet ist hier auch der Hinweis mit dem Kontoauszug. Das ist schlicht falsch. Hier muss der Empfänger schon mit dem Hinweis schlicht nicht rechnen. Diese Form der Kündigung zeigt nur, dass man hiervon einfach mal gar keine Ahnung hat.

Fraglich wäre hier allerdings, ob sich der Vermieter mit vertraglichen Ansprüchen später durchsetzen kann, wenn dieser sowohl die neue Anschrift nicht mitgeteilt hat und auch einen Nachsendeantrag nicht stellte.
BauPaar25.02.15 21:31
ok, dann die Mietzahlung einstellen - auf der Mahnung sollte dann 'ne Adresse stehen

Die Rückrufbitte kann man ja trotzdem in die Ueberweisung schreiben...

Wenn die Kündigung aber nicht zugestellt werden kann, was soll der Mieter denn dann machen? Es kann ja wohl nicht sein, dass deswegen länger Miete gezahlt werden muss
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