ᐅ Kündigung Werkvertrag über einen Hausbau (bevor gebaut wird)
Erstellt am: 03.07.15 08:04
H
hirngespenst
Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich sind seit längerem auf der Suche nach einem passenden Baugrundstück in Berlin und Umgebung.
Während dieser langen Suche haben wir natürlich auch viel Kontakt mit verschiedenen Baufirmen gehabt, aus denen sich eine ganz besonders positiv immer wieder herauskristallisiert hat, vor allem auch durch persönliche Erfahrungen anderer Bauherren, so kamen wir in den Kontakt mit dieser Baufirma.
Diese bot uns nach einiger Zeit auch an, dass sie für uns ebenso auf Grundstücksuche gehen könnte, und auch Grundstücke anfragen könnte, zu denen wir Adressen liefern, aber die Eigentümer nicht ausfinden machen können, weil die Grundstücke brach liegen, also unbewohnt sind. Das klang gut für uns und die einzige Bedingung war, dass wir vorab einen entsprechenden Werkvertrag mit dieser Hausbaufirma abschließen, von dem wir auch kostenfrei zurücktreten könnten.
Im Werkvertrag selber heißt es, dass sich das Recht der Kündigung des Vertrags und die Kündigungsfristen nach dem Baugesetzbuch richten. Des weiteren heißt es "Kündigt die Bauherrschaft, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart."
Zusätzlich haben wir Anlagen zu diesem Vertrag, die beinhalten, dass der Vertrag kostenfrei gekündigt werden kann, wenn eines der folgenden Hindernisse vom Bauherren nicht ausgeräumt werden kann: kein Baugrundstück gefunden und Finanzierung nicht realisierbar.
Es gibt zudem noch eine Vereinbarung mit den Maklern der Hausbaufirma, dass sie für uns auf die Suche auf ein Baugrundstück gehen. Makler-Provision wäre hier auch deutlich geringer als üblich auf dem Markt, sofern wir im Anschluss auch mit dieser Firma bauen. Ansonsten fällt die reguläre Provision an.
Jetzt hat sich glücklicherweise ereignet, dass wir bereits selber ein Grundstück (direkt vom Eigentümer) angeboten bekommen haben, das wir sehr gerne kaufen möchten. Allerdings jedoch im Laufe der Zeit, eine andere Baufirma näher kennengelernt haben, die uns für diese Region (Thema Schallschutz weil Flughafennähe) ein deutlich besseres Angebot machen konnte.
Wir möchten nun also den einst geschlossenen Werkvertrag kündigen und das möglichst ohne Komplikationen.
Wie seht ihr das, wie sähe so etwas rechtlich aus?
Ich bin kein Jurist und meine Rechtsschutzversicherung will "noch" nicht einspringen, solange es keinen entsprechenden Fall gibt - ist wohl nur hypothetisch.
Ich verstehe das so, dass wenn wir jetzt kündigen, die Hausbaufirma von uns den vereinbarten Betrag verlangt, abzüglich seiner noch nicht geleisteten Leistungen. Was haben sie bis jetzt gemacht? Vertrieb und Maklerarbeit. Muss ich das jetzt bezahlen?
Weil mit der Begründung "kein Baugrundstück gefunden" wird das nichts, schließlich bezieht sich das nicht darauf, dass die Hausbaufirma kein Baugrundstück gefunden hat, sondern darauf, dass die Bauherren das Hindernis nicht ausräumen konnten. Das konnten wir ja nun mal kürzlich - wenn auch ohne Hilfe der Hausbaufirma.
Ich bin für jeden Tipp dankbar,
viele Grüße
meine Partnerin und ich sind seit längerem auf der Suche nach einem passenden Baugrundstück in Berlin und Umgebung.
Während dieser langen Suche haben wir natürlich auch viel Kontakt mit verschiedenen Baufirmen gehabt, aus denen sich eine ganz besonders positiv immer wieder herauskristallisiert hat, vor allem auch durch persönliche Erfahrungen anderer Bauherren, so kamen wir in den Kontakt mit dieser Baufirma.
Diese bot uns nach einiger Zeit auch an, dass sie für uns ebenso auf Grundstücksuche gehen könnte, und auch Grundstücke anfragen könnte, zu denen wir Adressen liefern, aber die Eigentümer nicht ausfinden machen können, weil die Grundstücke brach liegen, also unbewohnt sind. Das klang gut für uns und die einzige Bedingung war, dass wir vorab einen entsprechenden Werkvertrag mit dieser Hausbaufirma abschließen, von dem wir auch kostenfrei zurücktreten könnten.
Im Werkvertrag selber heißt es, dass sich das Recht der Kündigung des Vertrags und die Kündigungsfristen nach dem Baugesetzbuch richten. Des weiteren heißt es "Kündigt die Bauherrschaft, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart."
Zusätzlich haben wir Anlagen zu diesem Vertrag, die beinhalten, dass der Vertrag kostenfrei gekündigt werden kann, wenn eines der folgenden Hindernisse vom Bauherren nicht ausgeräumt werden kann: kein Baugrundstück gefunden und Finanzierung nicht realisierbar.
Es gibt zudem noch eine Vereinbarung mit den Maklern der Hausbaufirma, dass sie für uns auf die Suche auf ein Baugrundstück gehen. Makler-Provision wäre hier auch deutlich geringer als üblich auf dem Markt, sofern wir im Anschluss auch mit dieser Firma bauen. Ansonsten fällt die reguläre Provision an.
Jetzt hat sich glücklicherweise ereignet, dass wir bereits selber ein Grundstück (direkt vom Eigentümer) angeboten bekommen haben, das wir sehr gerne kaufen möchten. Allerdings jedoch im Laufe der Zeit, eine andere Baufirma näher kennengelernt haben, die uns für diese Region (Thema Schallschutz weil Flughafennähe) ein deutlich besseres Angebot machen konnte.
Wir möchten nun also den einst geschlossenen Werkvertrag kündigen und das möglichst ohne Komplikationen.
Wie seht ihr das, wie sähe so etwas rechtlich aus?
Ich bin kein Jurist und meine Rechtsschutzversicherung will "noch" nicht einspringen, solange es keinen entsprechenden Fall gibt - ist wohl nur hypothetisch.
Ich verstehe das so, dass wenn wir jetzt kündigen, die Hausbaufirma von uns den vereinbarten Betrag verlangt, abzüglich seiner noch nicht geleisteten Leistungen. Was haben sie bis jetzt gemacht? Vertrieb und Maklerarbeit. Muss ich das jetzt bezahlen?
Weil mit der Begründung "kein Baugrundstück gefunden" wird das nichts, schließlich bezieht sich das nicht darauf, dass die Hausbaufirma kein Baugrundstück gefunden hat, sondern darauf, dass die Bauherren das Hindernis nicht ausräumen konnten. Das konnten wir ja nun mal kürzlich - wenn auch ohne Hilfe der Hausbaufirma.
Ich bin für jeden Tipp dankbar,
viele Grüße
B
Bauexperte03.07.15 14:30@volker
Ich komme gerade von einem Termin, welcher sich inhaltlich um das gleiche Thema drehte. Und was soll ich sagen - ich konnte dem Verkäufer im Sinne meiner Kunden in die Suppe spucken. Selten genug, deshalb geht es meinen Kunden jetzt richtig gut. Und mir erst
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Ich komme gerade von einem Termin, welcher sich inhaltlich um das gleiche Thema drehte. Und was soll ich sagen - ich konnte dem Verkäufer im Sinne meiner Kunden in die Suppe spucken. Selten genug, deshalb geht es meinen Kunden jetzt richtig gut. Und mir erst
Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Ab zum Anwalt. Vorher nichts mehr dazu sagen oder schriftlich mitteilen. Du hast Angst wegen der Anwaltskosten? Das sind Peanuts im Vergleich zu dem was du zahlen musst. Ich denke es wird ein höherer 4-stelliger Betrag werden. Du wirst dich wundern was da alles aufgerechnet wird.
U
Username_wahl03.07.15 23:39Voki1 schrieb:
Immer wieder das gleiche Spiel.Passiert leider sehr schnell. Uns hätte es auch fast erwischt.I
Irgendwoabaier04.07.15 08:13Passivhaus schrieb:
Passiert leider sehr schnell. Uns hätte es auch fast erwischt.Uns wollte eine Verkäuferin im Musterhaus genau auf die gleiche Art zur Unterschrift drängen - und hätte meine Freundin auch überzeugt.
Eine andere Verkäuferin (eines anderen Unternehmens mit Vertretung im gleichen Musterhauspark) bot von sich aus an, mal durch ihre Baugrundstück-Datensammlung durchzugehen, ob da etwas dabei wäre in unserer Gegend. Das ganze noch komplett ohne Vertragsbindung. Sie hat sich danach auch noch ein paar mal gemeldet und nach dem Stand unserer Suche erkundigt (jedes Mal mit dem Kommentar, sie hätte leider immer noch nichts in der Datensammlung des Unternehmens gefunden).
Es geht also auch fair - ist aber selten.
U
Username_wahl04.07.15 08:57Lustigerweise gibt es ja auch kein 14-Tage-Rücktrittsrecht o.ä.