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ᐅ Kratzer Aluleiste Terrassentür


Erstellt am: 27.01.2016 19:08

Barossi 30.01.2016 22:14
Payday schrieb:
was hat die damit zu tun ? oder willste dir Tür klauen lassen ?!

Nö, wieso:

Die XXX Bauleistungsversicherung tritt während der gesamten Bauzeit für folgende Beschädigungen und Zerstörungen ein:

  • Schäden, die von Handwerkern oder Bauunternehmern am Bau verursacht werden oder auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern beruhen, die durch Naturereignisse wie Unwetter entstehen oder die fahrlässig, böswillig oder vorsätzlich von Dritten verschuldet werden, zum Beispiel durch Vandalismus.
  • Schäden und Zerstörungen an allen Bauleistungen und Bauteilen sowie Baustoffen, die zu Wohnzwecken genutzt werden sollen. Dazu gehören auch Einrichtungsgegenstände, die fest eingebaut werden sollen.
  • Ihre Bauleistungsversicherung haftet auch bei Diebstahl von Materialien, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, und Glasbruch, solange das Glas noch nicht fertig eingesetzt ist. Übernommen werden die Kosten für die Wiederherstellung und notwendigen Aufräumarbeiten.

ypg 31.01.2016 02:25
Barossi schrieb:
Nö, wieso:

Die XXX Bauleistungsversicherung tritt während der gesamten Bauzeit für folgende Beschädigungen und Zerstörungen ein:

  • Schäden, die von Handwerkern oder Bauunternehmern am Bau verursacht werden oder auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern beruhen, die durch Naturereignisse wie Unwetter entstehen oder die fahrlässig, böswillig oder vorsätzlich von Dritten verschuldet werden, zum Beispiel durch Vandalismus.
  • Schäden und Zerstörungen an allen Bauleistungen und Bauteilen sowie Baustoffen, die zu Wohnzwecken genutzt werden sollen. Dazu gehören auch Einrichtungsgegenstände, die fest eingebaut werden sollen.
  • Ihre Bauleistungsversicherung haftet auch bei Diebstahl von Materialien, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, und Glasbruch, solange das Glas noch nicht fertig eingesetzt ist. Übernommen werden die Kosten für die Wiederherstellung und notwendigen Aufräumarbeiten.

Da würden mich doch die AGBs von der Allianz interessieren, ob sie zahlen, wenn mit einem GÜ und nicht mit einem Architekt gebaut wird.
Meines Wissens ist es die Gefahr des BUs, wenn durch die Gewerke Schäden entstehen.
Der Bauherr übernimmt ein mängelfreies Haus. Wenn Mängel vorhanden, muss der Bauleiter den Mangel beseitigen lassen.
Wenn erst vom Bauherren der Mangel später gesehen, muss wohl bewiesen werden, dass dieser Mangel durch die Gewerke entstanden ist und nicht erst später.
Einen Beitragssatz kann man sich auch nicht googeln, da wird nur von Beratung geredet.

Wenn Du die Versicherung hast, dann würde mich interessieren, wie viel Du bezahlst.

Barossi 31.01.2016 06:29
Hallo,
nein, ich habe nicht bei der Allianz abgeschlossen; jedoch bei einem anderen Versicherer.
Kosten der Versicherung zwischen 300-800€ einmalig für 2 Jahre. Versicherungshöhe natürlich abhängig vom Bauvolumen!

LG Barossi

Bieber0815 01.02.2016 00:26
Barossi schrieb:
Schäden
Die müssen halt definiert werden! Der Laie würde ja sagen, die zerkratzte Tür ist Schrott. Raus damit, neu. Summasummarum nicht unter 5 000 Euro, gerne auch mehr. Nach oben quasi offen. Die Versicherung, der Handwerker, der Bauträger, der GÜ, das Forum sagen aber: Der Schaden ist 250 Euro (siehe #4, #5 und #6). Was hilft Dir also eine Versicherung?

(Ein Neuwagenkäufer würde einen solchen Kratzer nicht akzeptieren. Insofern ist der Bau eines Hauses schon etwas besonderes.)
allianzbauleistungsversicherungschädenmangel