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ᐅ Kranstellplatz der Nachbarn soll auf unser Grundstück


Erstellt am: 27.02.21 21:19

T
tomtom79
28.02.21 07:58
Bedenke dass wenn der Nachbar Probleme bekommt ihr einen Krahn auf dem Grundstück habt. Würde ich Regeln aber Natürlich es nicht verbieten.
M
morgenstern
28.02.21 07:59
Ich glaube, die Meinung ist eindeutig halbe/halbe ;-)

Wir werden sowieso ein paar Wochen später anfangen, im besten Fall klappt das, dass der Kran bis dahin weg ist.
Nun sollte man bei so einem Riesenprojekt aber nicht nur davon ausgehen, dass alles klappt wie es geplant war:
Wenn deren Bau sich verzögert, haben wir Extrakosten:
- späterer Einzug bedeutet länger Miete zahlen, evtl. länger Bereitstellungszinsen zahlen, mit sehr viel Pech sogar Preiserhöhung des Anbieters (unsere Preisgarantie läuft ziemlich kurz nach geplantem Baustart ab)
- wenn eine Drittfirma den Kranplatz herstellt und dann der Kran unserer Baufirma abrutscht/umfällt/etc (mir ist klar, dass das absoluter Worst Case ist), wer übernimmt dann die Haftung?

Eigentlich gehört so etwas in einen ordentlichen Vertrag rein.
Das passt aber halt nicht zur Grundhaltung der meisten hier: "trink ein Bier, das passt schon"
I
icandoit
28.02.21 08:13
morgenstern schrieb:

Ich glaube, die Meinung ist eindeutig halbe/halbe ;-)

sehe ich wie gesagt auch so.

Wir werden sowieso ein paar Wochen später anfangen, im besten Fall klappt das, dass der Kran bis dahin weg ist.

Dann ist ja Alles Bestens.

Nun sollte man bei so einem Riesenprojekt aber nicht nur davon ausgehen, dass alles klappt wie es geplant war:
Wenn deren Bau sich verzögert, haben wir Extrakosten:
- späterer Einzug bedeutet länger Miete zahlen, evtl. länger Bereitstellungszinsen zahlen, mit sehr viel Pech sogar Preiserhöhung des Anbieters (unsere Preisgarantie läuft ziemlich kurz nach geplantem Baustart ab)

Da gehoeren entsprechende Vertragsklauseln hin.

- wenn eine Drittfirma den Kranplatz herstellt und dann der Kran unserer Baufirma abrutscht/umfällt/etc (mir ist klar, dass das absoluter Worst Case ist), wer übernimmt dann die Haftung?

Dein Unternehmer ist verantwortlich wenn der den Kran aufstellt. Es ist dessen Plicht dafuer zu sorgen, dass der Standplatz sicher ist.

Eigentlich gehört so etwas in einen ordentlichen Vertrag rein.

Ein Pachtvertrag ist hier unumgaenglich.

Das passt aber halt nicht zur Grundhaltung der meisten hier: "trink ein Bier, das passt schon"

Bei Vertraegen solltest das vergessen.

Viel Freude beim Bauen des neuen Einfamilienhaus.
kran