Hallo,
ich plane einen eingeschossigen Anbau und habe mir für die Baugenehmigung einen Architekten empfehlen lassen. Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen).
Kann mir jemand sagen, ob die einzelnen Posten, die er ansetzt, zwingend in der Rechnung mit drin sein müssen und ob sie in der Höhe berechtigt sind bzw. wo ich die Höhe abgleichen kann?
Wird jeder Posten immer mit der gesamten Wohnfläche multipliziert?
Ich finde es befremdlich, dass ein Architekt eine Schätzung abgibt und auf der Basis seiner eigenen Schätzung sein Honorar berechnet. Das ist aber offensichtlich so üblich.
Allein die Baugenehmigung würde mich so gut 10.000 Euro kosten ohne Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch gar nicht machen.
ich plane einen eingeschossigen Anbau und habe mir für die Baugenehmigung einen Architekten empfehlen lassen. Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen).
Kann mir jemand sagen, ob die einzelnen Posten, die er ansetzt, zwingend in der Rechnung mit drin sein müssen und ob sie in der Höhe berechtigt sind bzw. wo ich die Höhe abgleichen kann?
Wird jeder Posten immer mit der gesamten Wohnfläche multipliziert?
Ich finde es befremdlich, dass ein Architekt eine Schätzung abgibt und auf der Basis seiner eigenen Schätzung sein Honorar berechnet. Das ist aber offensichtlich so üblich.
Allein die Baugenehmigung würde mich so gut 10.000 Euro kosten ohne Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch gar nicht machen.
k-man2021 schrieb:
Wobei die Kostenrechnung über alle Leistungsphasen mitgeführt wird und sein Honorar stets an die aktuellen Ist-Kosten angepasst wirdDanke. Nach der Baugenehmigung ist er aus Kostengründen über alle Berge. Die Vorbereitung der Ausschreibung soll der Statiker machen, weil der Architekt mit seiner HOAI da viel zu teuer ist. Wenn meine Eigenleistung sowieso zur Honorarerweiterung des Architekten führt, dürfte sich da eh nicht viel ändern...
S
SaniererNRW12311.08.22 21:13Marc1982 schrieb:
1. Es wurde bisher überhaupt nichts beauftragt. Es wurde kein Architektenvertrag geschlossen. Die Honorarvereinbarung hat er mir ja erst mit der Tabelle oben zugesendet.
2. Interessant. Was könnte er denn bisher in Rechnung stellen ohne Vertrag? Er war mal hier, hat mit dem Bauamt telefoniert, hat mir Emails geschrieben. Anhand der Emails ergibt sich eben auch, dass wir die Dinge ganz anders vorgegeben haben als er sie gezeichnet hat.Dann ist wohl mal ein klärendes Gespräch mit den Architekt fällig. Ob durch Euren Schriftverkehr bereits ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, lässt sich hier nicht klären. Ohne Vertrag im Zweifel auch keine Vergütung. Kannst ihm ja € 500 als Pauschale anbieten.Marc1982 schrieb:
3. Danke. Dann ist er immerhin ehrlich zu mir. Was mich stutzig macht ist, dass Freunde einen größeren Anbau gemacht haben und dem Architekten (der weiter weg wohnt) pauschal 2000,-€ + MwSt bezahlt haben bis zur Baugenehmigung.HOAI und Pauschalvereinbarung. Wenn der Architekt pauschal arbeitet, können die Freunde sich freuen. HOAI ist aber nicht falsch oder überteuert.Ein Vertrag muss nicht schriftlich erfolgen. Ein Werk-Vertrag kann schon zustande kommen, indem ihr ihn kontaktiert, eine Aufgabe gebt und er sie annimmt. Allerdings ist er zu zufriedenstellender Leistung verpflichtet. Das muss nicht gleich beim ersten Entwurf erfolgen.
Es kann ja sein, dass Ihr Wünsche habt, die baurechtlich nicht umsetzbar sind.
Und ja, es gibt auch Verträge, die über eine Pauschale bezahlt wird. Euer Architekt hält wohl nichts davon 😉
…aber ohne miteinander sachlich reden wird das nichts.
Es kann ja sein, dass Ihr Wünsche habt, die baurechtlich nicht umsetzbar sind.
Und ja, es gibt auch Verträge, die über eine Pauschale bezahlt wird. Euer Architekt hält wohl nichts davon 😉
…aber ohne miteinander sachlich reden wird das nichts.
M
maulwurf7912.08.22 09:06Wenn es dir nur um die Baugenehmigung geht dann setz dich hin und mach den Bauantrag selber fertig und dann suchst du dir einen Maurer oder Zimmermeister der dir das unterschreibt und offiziell dein Bauleiter ist dann wird das deutlich billiger. Habe ich auch so gemacht.
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