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ᐅ Kosten Immobiliengeschäft innerhalb der Familie


Erstellt am: 11.11.2022 08:08

Hyponex 11.11.2022 12:13
Tassimat schrieb:

Warum gleich so rumschreien mit all den Ausrufezeichen?


Blödsinn.

Wenn die Immobilie verkauft wrid, dann hat die Mutter 400.000€ und diese Summe erbt im Todesfall irgendwer (wenn es nicht verlebt wurde, das lassen wir mal außen vor). Gibt die Mutter nur ein Darlehen über 400.000€, erbt auch die Tochter auch diese Ansprüche gegenüber dem Mann


Weil im Eingangspost die Zielstellung war die Kosten zu minmieren.

Ich finde es liest sich eh so, dass noch unklar ist, wie die künftigen Besitzverhältnisse aussehen sollen. Erst heißt es lange, dass die Mutter an die Tochter überträgt, bis plötzlich der Mann zum zahlen erwähnt wird, der dann aber irgendwann gnädigerweise ins Grundbuch darf


Leider fehlen viele Zahlen. Denn mit Pech hat die Tochter einfach nicht das Einkommen ohne den Mann das Vorhaben alleine zumzusetzten. Daher diese ganzen komplizierten Varianten.



wenn die die 400k der Mutter geben, dann erbt es die Tochter im Todesfall, Aber wenn die Mutter das verjubelt in 10 Jahren, dann gibt es nichts zu erben, oder?


jetzt die andere Sache:
die wählen den Konstrukt, 1400€, bis die 400k abbezahlt ist, wie ist es dann geregelt wenn die Mutter nach 5 Jahren verstirbt?
die haben bisdahin 84k abbezahlt (Tochter 42k, Partner 42k)

somit besitzt der Partner dann 50% eine Immo, lassen wir den Wert bei 400k stehen, also sein Anteil 200k, obwohl der nur 42k dafür bezahlt hat

es geht nur darum!

deshalb die Option, 1400€ zu zahlen, bis die 400k abbezahlt sind, unsinn sind, da es nicht sauber geregelt ist. In der Variante werden die Mutter und Tochter massiv benachteilig gegenüber dem "Partner der Tochter"
sowohl weil es sich die Zinsen spart (was bei der Tochter man als Schenkung ansehen kann) als auch bei ggf. vorzeitigen Ableben der Mutter bis die die 400k bekommen hat.

das ist nicht ein unerheblicher Aspekt.

dehalb die Variante:
die Zahlen 400k an die Mutter (davon werden 200k gezahlt, 200k bekommt Tochter als Darlehen)
200k bekommt die Tochter von der Mutter als Zinsloses Darlehen, zahlt es mtl. mit 700€ ab (also genau das was die vor haben)
der Partner muss 200k aus eigener Tasche zahlen, hat er es nicht, muss er es finanzieren! Ist halt so...
die Mutter kann für die 200k, die die Cash bekommt, Zinsen bekommen (also macht damit keine Verluste)
verstirbt die, und von den 200k ist was übrig, erbt es die Tochter

ganz simpel, und fair für alle Parteien
und der "Partner" zahlt den üblichen Zins, was auch gerecht ist.
Klar, man könnte es auch so regeln, dass er die 200k als Darlehen bei der Mutter nimmt, zu 2,50% (spart immer noch was gegeüber vom Marktzins) und zahlt es mit mtl. 700€ ab. Sowas muss geregelt werden.

denn wenn die Mutter nach 5 Jahren stirbt, dann muss er seinen Darlehensanteil an die Tochter weiter zahlen, bis seine 50% getilgt sind. Ganz einfach, da wird keine benachteiligt dadurch

Tassimat 11.11.2022 12:36
Hyponex GmbH schrieb:

jetzt die andere Sache:
die wählen den Konstrukt, 1400€, bis die 400k abbezahlt ist, wie ist es dann geregelt wenn die Mutter nach 5 Jahren verstirbt?
die haben bisdahin 84k abbezahlt (Tochter 42k, Partner 42k)

somit besitzt der Partner dann 50% eine Immo, lassen wir den Wert bei 400k stehen, also sein Anteil 200k, obwohl der nur 42k dafür bezahlt hat

es geht nur darum!
Das ist doch alles klar. Aber wenn die Mutter ein Darlehen von 400.000€ gewährt hat, das jeden Monat mit 1400€ bedient wird, dann existiert das Darlehen nach dem Tod der Mutter weiter. Das Darlehen wird vererbt! Mit dem Tod der Mutter ändert sich für den Mann nichts, er hat weiterhin Schulden. Nun halt bei seiner Partnernis, statt bei der Mutter.
Hyponex GmbH schrieb:

deshalb die Option, 1400€ zu zahlen, bis die 400k abbezahlt sind, unsinn sind, da es nicht sauber geregelt ist.
Doch, der Darlehensvertrag ist die sinnvolle Regelung, der über den Tod Bestand behällt.

ganz simpel

Nachtrag: Ich stimme dir insoweit zu, dass man die Verträge und Darlehen von dem Mann und der Frau unabhängig machen sollte, und nicht gesamtschuldernisch unterschrebit.

Zubi123 11.11.2022 12:37
Hyponex GmbH schrieb:

somit besitzt der Partner dann 50% eine Immo, lassen wir den Wert bei 400k stehen, also sein Anteil 200k, obwohl der nur 42k dafür bezahlt hat

dann besteht ja weiterhin vom Partner eine Darlehensverpflichtung von 158k gegenüber der Erbengemeinschaft der Mutter. Nur weil Mutter tot ist, fällt das Darlehen ja nicht für ihn weg.
Ggfs. fällt es für Anteil Tochter weg, wenn sie Alleinerbin ist (Konfusion).

Verkauf an beide als Miteigentümer zu je 50 % sollte unproblematisch sein (zu 50% halt Grunderwerbsteuer Pflichtig)
Kaufpreis als Darlehen festlegen. Ich würde hier immer einen Zins mit bestimmen (ca. 2%), dann wäre auch für Mutter kein Nachteil weil höheren risikofreien Zins würde sie am Kapitalmarkt auch nicht bekommen.
Alternativ ggfs noch steueroptimiert und höheren Zins auf Anteil V+V Gewerbeeinheit.
darlehenzinsen